Stellungnahme
Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes vom 03.11.2023

Der VKU kritisiert die Stellungnahmefrist von noch nicht einmal zwei vollen Werktagen für die Konsultation des Gesetzentwurfs deutlich. Wir erachten derart kurze Fristen als Gefahr für eine ausgewogene demokratische Beteiligung an Gesetzgebungsprozessen und sehen erheblich negative Auswirkungen. Eine umsetzungsfähige, austarierte Rechtsetzung ist so weniger wahrscheinlich. Im Ergebnis sind solche Beteiligungsfristen für die Akzeptanz und damit für das Gelingen der Energiewende insgesamt abträglich.

09.11.23

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Bedeutung des Vorhabens für kommunale Unternehmen

Der Verband kommunaler Unternehmen setzt sich für einen schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ein, da wir Wasserstoff als einen entscheidenden Baustein zur Umsetzung der Energiewende wie für das Ziel der Treibhausgasneutralität insgesamt erachten.

Die Neuentwicklung sowie die Weiterentwicklung bestehender Infrastrukturen ist zugleich grundlegende Voraussetzung für den Wasserstoffhochlauf. Dies betrifft alle Gasnetzebenen bzw. Druckstufen.

Die Stadtwerke bewirtschaften aktuell rund 339.000 Kilometer Gasverteilernetze und verfügen über hohe Marktanteile in der Belieferung mit Gas. Gasverteilernetze müssen von Anfang an bei der Transformation mitgedacht werden.

Mehr als 99 Prozent der Industrie-, Gewerbe und Nicht-Haushaltskunden in Deutschland beziehen ihr Gas aus den Verteilernetzen, darunter rund 1,8 Mio. mittelständische Unternehmen mit mehreren Millionen Arbeitsplätzen. Sprich:
der Mittelstand, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft hängt an den Verteilernetzen. Sie werden auch künftig auf gasförmige Energieträger wie Wasserstoff angewiesen sein, den sie über die Verteilernetze beziehen.

Daneben heizen rund 50 % der deutschen Haushalte gasbasiert. Auch in 2022 wurden noch 600.000 neue Gasheizungen verbaut. Ihre sichere Versorgung muss auch in Zukunft über die Gas (CH4 und H2)-Verteilernetze gewährleistet bleiben.

Positionen des VKU in Kürze

Die Einrichtung eines Amortisationskontos bewerten wir als passendes Instrument, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft durch den Aufbau bzw. die Ertüchtigung der erforderlichen Kernnetz-Infrastruktur zu ermöglichen. In der Formgemäß vorliegendem EnWG-E behindert das Amortisationskonto jedoch den Wasserstoffhochlauf, da Verteilernetze, die nicht Teil des Kernnetzes sind, ausge- schlossen sind.

Verteilernetze, die ans Wasserstoff-Kernnetz angeschlossen werden, werden wie Kernnetzbetreiber vor finanzielle Herausforderungen gestellt, verbunden mit unternehmerischen Risiken. Klar ist: Auch die nachgelagerten Wasserstoff-Netzbetreiber benötigen einen vergleichbaren Sicherungsmechanismus bei der Transformation der Energiewirtschaft. Wenn sie keinen solchen Mechanismus erhalten, wird das Investitionsentscheidungen gefährden. Auf Verteilernetzebene droht eine Beschränkung auf die Netzteile, die Teil des Kernnetzes sind.

Wichtige Details der Umsetzung des Amortisierungskontos sind unklar und bedürfen der Präzisierung.

Die flexible Ausgestaltung des Finanzierungskonzepts durch die mögliche Anpassung des Hochlaufentgeltes an den Verbraucherpreisindex und den Revisionsmechanismus sind wichtig, um die Höhe des Hochlaufentgelts an die tatsächlichen Entwicklungen anpassen zu können. Der Zeitraum bis 2055 ist ansonsten in dem dynamischen Umfeld zu schwer zu Überblicken.