VKU-Stellungnahme
VKU-Stellungnahme zum BMWK-Green Paper Gasverteilnetze

Wir begrüßen den mit dem vorliegenden Green Paper angestoßenen Prozess ausdrücklich. Deutschland hat sich das rechtsverbindliche Ziel gesetzt, bis 2045 die Klimaneutralität zu erreichen. Dazu gehört als zentraler Aspekt die Wärmewende.

11.04.24

PDF Download

Positionen des VKU in Kürze

  • Wir begrüßen es, dass das BMWK unter Einbindung der Stakeholder einen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze entwickelt. Der VKU steht als verlässlicher Ansprechpartner auch für die folgenden notwendigen Schritte bereit.
  • In dem Green Paper werden viele wichtige Fragen adressiert, auf deren Beantwortung wir seit langem drängen (vgl. dazu u.a. die von uns in Auftrag gegebene Studie „Regulatorischen Anpassungsbedarfe zur Transformation der Gasversorgung im Kontext der Wärmewende“).
  • Das Green Paper fällt hinter den in seinem Titel zum Ausdruck gebrachten Anspruch zurück, die Transformation der Gas- und Wasserstoffverteilernetze adäquat abzubilden. Denn es stellen sich dieselben Fragen für die Transformation wie sie für die Anschlussverpflichtungen/Stilllegungspläne gestellt werden. Auch hierfür muss der ordnungspolitische Rahmen unter Einbindung der Stakeholder angepasst werden.
  • Dieser neue Ordnungsrahmen für Netzumstellungen (und Neubau) ist deshalb zwingend erforderlich, da mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) zwei zentrale Bundesgesetze auf einer regionalen
  • Netztransformation aufbauen und die flächendeckende Versorgung mit Wasserstoff als Transformationsoption ausdrücklich vorhalten.
  • Die Zeit drängt: die angerissenen Handlungsoptionen müssen zeitnah, noch in dieser Legislaturperiode, beschlossen und umgesetzt werden.
  • Netzbetreiber und Kunden brauchen ein in der Praxis sicher anwendbares Anschlussverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stilllegungspläne in Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung bieten hierzu bei sachgerechter Ausgestaltung einen Ansatz. Wichtig ist, dass Parallelinfrastrukturen vermieden werden können.
  • Konzessionäre dürfen nicht zum Weiterbetrieb bei ausbleibenden Bewerbungen herangezogen werden. Es ist wichtig, dass es eine verlässliche zeitliche Obergrenze gibt, nach der entweder die Kommune übernimmt oder das Netz stillgelegt wird. Diese sollte nicht zu lang gesetzt werden.