Zum Maßnahmenkatalog der Integrierten Energieund Klimastrategie Thüringen
12.02.18

PDF Download

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten hiermit die Gelegenheit nutzen, um im Rahmen des Dialogprozesses zur Entwicklung einer Energie- und Klimastrategie für den Freistaat Thüringen gemeinsam für unsere Mitgliedsunternehmen, die Energieversorger und Stadtwerke in Thüringen, Stellung zu nehmen. Die Mitglieder der Landesgruppe Mitteldeutschland des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Landesgruppe Thüringen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) wollen aktiv bei der
Verwirklichung der Klimaschutzziele des Freistaates Thüringen mitwirken.

Gemeinsam vertreten wir das gesamte Spektrum der Energiewirtschaft des Landes Thüringen. Dies sind kommunale und private Versorgungsunternehmen, ebenso Erzeugungsanlagenbetreiber und –errichter im Bereich der KWK und der Erneuerbaren Energien, Netzbetreiber und Speicherbetreiber, Händler und Vertriebe.

Die Umsetzung der Klimaschutzziele im Rahmen des Thüringer Gesetzes zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel (Thüringer Klimagesetz – ThürKliG) soll durch die Umsetzung des Maßnahmenplans der integrierten Energie- und Klimaschutzstrategie (IEKS) erfolgen. Die in der Version 2.0 vorgestellten Maßnahmen werden außerordentlich hohe Anforderungen und Verpflichtungen an die öffentliche Energie- und insbesondere an die Fernwärmeversorgung gestellt. Gleichzeitig beeinflussen die angestrebten Ziele die Geschäftsbereiche unserer Mitgliedsunternehmen in erheblichem Maße.

Die Ziele des Thüringer Klimagesetzes – den Klimaschutz in Thüringen zu stärken – sowie
deren Umsetzung durch die Maßnahmen der IEKS, werden nach Einschätzung der
Mitglieder von BDEW und VKU nur erreicht, wenn die Ausgestaltung technologieoffen
und im Sinne eines fairen Wettbewerbs mit dem Ziel der möglichst hohen CO2-
Einsparung orientiert ist.

Deutlich stärker als im jetzigen Entwurf 2.0 sollte deshalb die Technologieoffenheit in
der IEKS verankert werden. Technologieoffenheit ist die Voraussetzung für
Kosteneffizienz und für Innovationen mit Langfristperspektive, die die Energiewende
dringend benötigt.

Die Dekarbonisierung wird verbunden sein mit immensen Kosten, die keinem anderen
Bereich des Wärmemarktes in der IEKS in dem Maße auferlegt werden wie der
öffentlichen Fernwärmeversorgung. Ziel ist die Vollumstellung auf Erneuerbare
Energien. Deshalb ist zwingend darauf zu achten, dass die Fernwärme weiterhin im
Wärmemarkt wettbewerbsfähig bleiben kann, denn nur dann wird die Fernwärme
wesentlicher Bestandteil der Wärmestrategien in den Städten bleiben können.

Der Umstieg auf eine Vollversorgung des Wärmemarktes mit Erneuerbaren Energien
erfordert zudem Innovationen und Technologien einerseits und ein ausreichendes
Angebot an Erneuerbaren Energien andererseits. Beides ist in den nächsten Jahren noch
nicht in ausreichendem Maß vorhanden. Die Umstellung der KWK-Fernwärme auf Biogas
und synthetisches Gas sollte deshalb an den Investitionszyklen orientiert sein, um die
klimaschonende Technologie bezahlbar und damit im Wettbewerb weiterhin attraktiv zu
halten. Gegebenenfalls auftretende wirtschaftliche Nachteile auf dem Wärmemarkt
müssen ausgeglichen werden.

In den einzelnen Maßnahmen der IEKS 2.0 werden schließlich öffentliche Energieversorger nicht als Zielgruppe anerkannt und oftmals von den darin verankerten fachlichen oder finanziellen Angeboten ausgeschlossen. Auch dies führt zu ungleichen Voraussetzungen im Markt und verzerrt den Wettbewerb.

Die IEKS darf nicht dazu führen, dass den Energieversorgern gegenüber Dritten Standortund
Wettbewerbsnachteile entstehen z.B. durch die Ungleichbehandlung verschiedener
Marktpartner. Deshalb sollte bspw. die kommunale Beteiligung kein Ausschlusskriterium für Förderung darstellen oder ein anderer Maßstab als die europäische KMU-Regelung für Förderungswürdigkeit heran gezogen werden.

Nicht zuletzt stellen auch die mit der IEKS einhergehenden Bürokratieanforderungen
bspw. durch neue Datenmeldungen, Veröffentlichungspflichten eine weitere Belastung
der Unternehmen dar. Hier sollte auf eine Fokussierung des eigentlichen Zieles und auf
die Einhaltung fairer Wettbewerbsbedingungen geachtet werden.

Schließlich sollte bei all den Maßnahmen die Versorgungssicherheit dauerhaft und jederzeit gewährleistet sein. In der immer dezentraler und digitaler werdenden Energieversorgung ist das eine der größten Herausforderungen. Diesem Aspekt sollte deshalb angemessen Rechnung getragen werden.

Die zur Umsetzung einzelner Maßnahmen vorgesehenen Förderrichtlinien sollten
möglichst einfach ausgestaltet und durch eine breite Anzahl von Akteuren genutzt
werden können.

Für essentiell erachten wir zudem eine grundsätzlich einheitliche Begriffsbestimmung im
IEKS (Glossar), damit für alle an der Umsetzung des Maßnahmenplanes beteiligten
Akteure Klarheit bezüglich der Inhalte herrscht (z.B. CO2-neutral vs. -frei, Definition des
Begriffes „Förderung“ vs. „Finanzielle Förderung“).

Ebenso muss aus jeder Maßnahme eindeutig ersichtlich werden, mit welchem u.a. auch
finanziellen Aufwand welches CO2-Einsparziel erreicht werden soll, um eine hohe
Akzeptanz bei den Beteiligten und Betroffenen zu erzielen.

Die Erfahrungen beim gemeinsamen Projekt von Energieministerium und
Energieversorgern zur Entwicklung der E-Mobilität in Thüringen sollten genutzt werden,
um als Beispiel für die Umsetzung künftiger Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion zu
dienen. Denn letztlich kann die Energiewende nur von allen Akteuren gemeinsam
vorangetrieben werden.

Bei der Bewertung der einzelnen besonders für die Thüringer Energiewirtschaft relevanten Maßnahmen möchten wir unsere Optimierungsvorschläge in der Reihenfolge der aus unserer Sicht wichtigsten Punkte nunmehr kurz darstellen:

E-01 (Teil 1): Konzepte für CO2-neutrale Wärmeversorgung

  • Grundlage für Konzepterstellung müssen gemeinsam entwickelte regional bezogene wissenschaftliche Szenarien sein (bspw. Bevölkerungsentwicklung, Endenergieverbrauch, Zielkorridore, technologisches Potenzial)
  • Die Kopplung mit kommunalen Konzepten muss in zeitlicher und konzeptioneller Sicht unbedingt gewährleistet sein
  • Bei der Definition der Regelmäßigkeit der Aktualisierung der Konzepterstellung ist aus unserer Sicht eine Aktualisierung alle 5 Jahre zweckmäßig und ausreichend
  • Ein hohes Risiko besteht im Begriff der „Defossilierung“ = Quasi-Verbot fossiler Energieträger und Dekarbonisierung bis 2040 = kein Erdgas, ein dadurch einhergehender Preisanstieg für Verbraucher ist durch die Politik hinreichend zu kommunizieren
  • Eine Anerkennung von regenerativem Gas (Biogas/synthetisches Gas) als Option für Wärmenetze/grüne Fernwärme ist explizit aufzunehmen
  • Soweit verpflichtend zu veröffentlichende Informationen festgelegt werden, sollten diese für alle Fernwärmeversorger gelten E-01 (Teil 2): Transparente Produktinformation öffentlicher Wärmenetze
  • Die geforderten Produktinformationen sind zu kompliziert und unverständlich aus Kundensicht und führen damit zu Fehlinterpretationen, der Nutzwert für den Kunden ist eher gering. Letztendlich steht die Senkung der CO2-Emmissionen als Ziel. Daher ist es ausreichend nur diesen Wert zu veröffentlichen.
  • Die Veröffentlichungspflichten sollten deshalb auf CO2-Emmissionbasis umgestellt werden.
  • Eine Sicherstellung angemessener Primärenergie- und CO2-Emmisionsfaktoren für regeneratives Gas sollten vorgenommen werden.


E-02: Unterstützung des Ausbau von lokalen Wärmenetzen auf Basis Erneuerbarer
Energien

  • Hier fordern wir noch einmal explizit die Technologieoffenheit ein.
  • Eine „Defossilierung“ im Wärmemarkt ist derzeit nicht „denkbar“, da bisher keine flächendeckenden Technologien verfügbar sind.
  • Gas sollte als Alternativlösung mit einbezogen werden, neben Power to heat also auch Power to gas als Option zur Verfügung stehen.
  • Ebenso stellt Biogas eine Option für Wärmenetze dar und sollte explizit erwähnt werden.
  • In die Zielgruppe der Maßnahme sind kommunale Energieversorgungsunternehmen mit einzubeziehen, da Stadtwerke/EVU hier nicht erwähnt und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung ausgeschlossen sind!
  • Die Maßnahmen Ö-01/02 sind zeitnah für das betroffene Gebiet durchzuführen.

E-05: Strategieentwicklung zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität des
Energiesystems durch die Integration von Flexibilitätsoptionen inkl. Sektorenkopplung

  • Ein geplantes Gutachten sollte sich bezüglich der gemachten Annahmen immer an den Marktgegebenheiten orientieren.
  • Grundsätzlich sollte bereits bei Erarbeitung von Studien/Gutachten zur Energieversorgung/Klima eine breitere Beteiligung der Branche erfolgen, nicht erst in der Konsultationsphase.
  • Eine intensive Untersuchung der bestehenden Infrastrukturen erachten wir für notwendig. Alle Studien und Gutachten müssen den Kriterien für Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit standhalten.
  • Alle Power to X-Technologien sind als wichtige Flexibilitäts- und Speicheroption zu benennen
  • Integration in das nationale Energieverbundsystem muss berücksichtigt werden, eine „Erzeugung aus eigenen (Thüringer) Quellen“ ist wirtschaftlich nicht sinnvoll
  • Die politischen Rahmenbedingungen müssen wirtschaftliche Geschäftsmodelle ermöglichen!

E-08: Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten zur Entwicklung von Erneuerbaren-
Energien-Projekten (EEP) und Energieeffizienzprojekten

  • Der Titel der Maßnahme erschien uns irreführend. Ein aus unserer Sicht besser geeigneter Titel für die Maßnahme wäre: Intensivierung der Entwicklung und Umsetzung von Erneuerbaren-Energien- Projekten (EEP) und Energieeffizienzprojekten
  • Neben der Nutzung von Abwärmepotentialen sollte auch der Einsatz von Solarthermie mit berücksichtigt werden
  • Die Rahmenbedingungen (mangelnde Akzeptanz bei Kommunen) und Fördermöglichkeiten für kommunale Projekte unter Beteiligung der ortsansässigen Energieversorgungsunternehmen sollten geprüft und ggf. ausgeweitet werden.

G-01: Aktivierung der Gebäudesanierung und Erhöhung des Anteils erneuerbarer
Energien für einen klimaneutralen Gebäudebestand

  • Berücksichtigung von energetischer Quartiersplanung in Städtebaukonzepten
  • diskriminierungsfreie Umsetzung der Sektorkopplung in Bezug auf Gas
  • Schaffung Rahmenbedingungen für Power-to-Gas-Anlagen und Gasspeicher
  • Aufnahme von effizienten gasbasierten Technologien im Zuge von Gebäudesanierungen
  • Für diese modernen Gastechnologien sollten entsprechende Anreize (z.B. Förderprogramme oder steuerliche Abschreibungen) bereitgestellt werden
  • Sicherstellung der Anerkennung von Power-to-Gas und Biomethan als gleichwertigen Erneuerbare Energieträger

G-05: Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für nachhaltige Quartiere

  • Das Handlungsfeld „Gebäude“ greift zu kurz. Es handelt sich um Quartiere einschl. der Technischen Infrastruktursysteme!
  • die Komponenten der Technischen Infrastruktur fehlen in der Zielformulierung und in den Schwerpunkten
  • Das Ziel „klimaneutral“ (besser wäre „energieeffizient“) wird in den Maßnahmen nicht betrachtet.
  • Es sollte sichergestellt werden, dass nachhaltige Quartierslösungen nicht nur auf strombasierte Lösungen setzen.

H-03: Förderung der Umsetzung von energetischen Gebäudesanierungen für
Eigentümer in selbstgenutztem Wohneigentum

  • Die Fördermaßnahmen sind transparenter und einfacher zu gestalten.
  • Das Land sollte sich im Bund für eine Förderung über steuerliche Anreize einsetzen (z.B. Kesseltauschprogramm)

Die oben genannten Anmerkungen zu den einzelnen Maßnahmen sind für uns essentiell
für die Akzeptanz der Energie- und Klimastrategie Thüringen bei unseren
Mitgliedsunternehmen und deren Kunden. Daher sollte diese bei der Überarbeitung des
Maßnahmenplanes ausreichende Berücksichtigung finden.

Im Folgenden möchten wir auf weitere Maßnahme der IEKS kurz eingehen.

E-03: Koordinierungsstelle und Dialogforum Energiewende

  • Wir unterstützen den Aufbau einer solchen Koordinierungsstelle bei der ThEGA, wobei ein eigener Ansprechpartner für Energieversorgungsunternehmen bzw. Stadtwerke zur Verfügung stehen sollte
  • Mögliche Datenabfragen sollten sich an bisherigen Erhebungen von anderen öffentlichen Stellen (u.a. BNetzA etc.) orientieren, um keinen Mehraufwand ohne Zusatznutzen zu produzieren.
  • Ebenso sollte es ein landesweiten Netzes an Ansprechpartnern – auf regionaler Ebene (bspw. Landkreise) geben

E-04: Pilotprojekt zur Umstellung von vorhandenen heißen Wärmenetzen auf kalte
Wärmenetze (low-ex)

  • Die SWE Stadtwerke Erfurt unterstützen gern das Ministerium bei der Machbarkeitsstudie und der Ausgestaltung eines solchen Pilotprojektes
  • Eine Unterscheidung in ländlich/städtische Gebiete muss getroffen werden, da keine einheitliche Lösung für beide Infrastrukturen möglich ist
  • Die Nutzung der Fernwärme aus KWK sollte als Ersatzmaßnahme für Dämmung im Bestand als effektives Mittel zur Zielerreichung aufgenommen werden

E-09: Bereitstellung landeseigener Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien

  • Entwicklung von Beteiligungsformen von regionalen Energieversorgungsunternehmen und Energiegenossenschaften an Erneuerbaren-Energien-Projekten
  • Bereitstellung einer Übersicht über laufende Projekte im Bereich Windenergie mit Beteiligungsmöglichkeit zur Umsetzung der Anforderungen des Thüringer Siegels „Faire Windenergie“
  • Wettbewerbsgleichheit einfordern: in Formulierung „privat“ streichen, besser „Projektentwickler aus Thüringen“

W-02: Moderierte anwendungs- und branchenspezifische Energieeffizienznetzwerke

  • Eine Förderung von Energieeffizienznetzwerken sollte unabhängig vom Netzwerkträger (offene, branchenübergreifende Netzwerke) wettbewerbsneutral erfolgen.
  • Eine offene Ausgestaltung der Energieeffizienznetzwerke sollte möglich sein.

W-04: Steigerung der Nutzung industrieller und gewerblicher Abwärme

  • Zusätzliche Erfassung/Integration von Zeit-/Lastverläufen der potenziellen Abwärmequellen
  • Kommunale Energieversorgungsunternehmen sind mit einzubeziehen, da diese die Infrastruktur betreiben

V-05: Unterstützung eines flächendeckenden Angebotes von nicht-öffentlichen
Ladestationen für die Elektromobilität

  • Unterstützung sollte sich auf den nicht-öffentlichen Bereich beziehen, da sonst die Bemühungen der bestehenden Initiativen konterkariert werden
  • mehr Fokus auf den bereits laufenden Aufbau eines öffentlichen landesweiten Stromtankstellennetzes durch die Kooperation der Thüringer Kommunalen Energieversorger (eventuell Kampagne der ThEGA dazu)
  • Förderprogramm für die ggf. notwendige Verstärkung der elektr. Hausinstallationen für Elektrofahrzeugkäufer sowie von Ladepunkten und Parkraum für "Laternenparker", z.B. Mieter im innerstädtischen Bereich
  • Akquise unterstützen außerhalb öffentlicher Ladepunkte bspw. durch öffentlichkeitswirksame Kampagne (analog „Energiegewinner-Kampagne“)
  • Verbesserung Förderung Lademöglichkeit für Private Haushalte im Stadtgebiet
  • Verbindung zu Erdgas-Mobilität herstellen mit vorhandenem CO2und NOx- Einsparpotenzial
  • Förderprogramm für Elektromobilität im ÖPNV

G-02: Einführung eines kommunalen Energiemanagements (KEM) mit automatischer
Verbrauchserfassung

  • Bestehendes KEM der ThEGA ist zu nutzen, da inhaltlich identisch
  • Nutzung der vorhanden EDV-Software die zur Erstellung des Energie- bzw. Bedarfsausweises verwendet werden, jedoch in „abgespeckter“ pauschalisierter Variante
  • Thüringer Stadtwerke können hier eine aktive Rolle übernehmen und bieten ihre Unterstützung. als Dienstleistung für Kommunen an
  • Bei den Ausschreibungen der Kommunen für Energielieferungen sollten künftig Energiedienstleistungen inkludiert werden.
  • Hinweis: Schreibfehler ? Intensiv = investiv ?

H-02: Initiative Wärmespiegel/ökologischer Mietspiegel

  • Statt eines Wärmespiegels sollte die Ausrichtung des ökologischen Muster- Mietspiegels auf Basis von CO2-Emmissionen (nicht bestimmter Maßnahmen und Technologien) erfolgen
  • Echte Vergleichsmöglichkeiten können nur bezogen auf die CO2-Einsparung vorgenommen werden!

H-04: Beratungsangebote und Investitionsförderung für einkommensschwache
Haushalte


  • Ergänzung in der Kurzbeschreibung zur Konzeptentwicklung zur Förderung von Vorkassenzählern inkl. neuer Tarifangebote: diese nicht nur für Stromsparte anzubieten sondern auch auf die Gassparte auszuweiten
  • Textvorschlag: … Entwicklung Förderkonzept zur Intensivierung Energieberatung zur Minimierung von Energieverlusten bei privaten Heizungsanlagen, Etablierung Schuldnerberatung für Energieschulden, Entwicklung Konzept zur Förderung von Strom- und Gasvorkassenzählern inkl. neuer Strom- und Gastarifangebote für einkommensschwache Haushalte…

Ö-02: Erstellung von Wärmeanalysen und -konzepten auf Gemeindeebene

  • Verpflichtung zur gemeinsamen Konzepterstellung zwischen öffentlichen Fernwärmeversorgungsunternehmen( öFWVU) und Kommune sofern bereits Fernwärme-Infrastruktur vorhanden ist
  • Regionen ohne vorhandene Fernwärme-Infrastruktur dürfen nicht verpflichtet werden
  • Forderung nach Technologieoffenheit zur Ausschöpfung der vollen vorhandenen Klimaschutzpotenziale in der Wärmeversorgung
  • Beschränkung auf Gebiete in denen Investitionen in EEGWärmeversorgungslösungen kurzfristig vorgesehen sind

Ö-05: Umstellung öffentliche Fuhrparks auf E-Mob. und alternative Antriebe

  • Besonders bei der Beschaffung von E-Fahrzeugen (oder anderen „alternativen“ Antrieben) benötigte und bestehende (Lade-) Infrastruktur für Elektromobilität und Erdgasmobilität beachten
  • Sicherstellung einer Definition für alternative Antriebe, die CNG-Mobilität und Elektromobilität mit H2/Brennstoffzellen beinhaltet bzw. ein technologieoffenes Verständnis alternative Antriebe
  • Die Thüringer Energieversorgungsunternehmen haben Interesse sich als Mobilitätsdienstleister zu engagieren.

V-08: Kommunale Mobilitätskonzepte

  • In die Konzepterstellung sind Zeitachsen, Verantwortlichkeiten und wirtschaftliche Aspekte mit aufzunehmen. Anpassung der Förderlandschaft zur Umsetzung der Mobilitätskonzepte., Konzeptfortschreibung sicherstellen (ggf. bestehende Konzepte nutzen/erweitern)
  • Kommunale Mobilitätskonzepte sollten alle alternativen Antriebsarten berücksichtigen, um die Bandbreite an Anwendungsbereichen abdecken zu können und keine Innovationspotenziale unnötig zu verschenken, insbesondere H2-Brennstoffzellenmobilität im ÖPNV kann helfen, kommunale Klimaziele zu erreichen.


Die Thüringer Energieversorger und Stadtwerke unterstützen die Landesregierung bei
der Umsetzung der Klimaziele in Thüringen. Daher stehen wir gerne als Ansprechpartner
zur konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen der Energie und Klimastrategie zur
Verfügung. Wir hoffen wir konnten Ihnen einige aus unserer Sicht wichtigen Aspekte zu
den einzelnen Maßnahmen aufzeigen und hoffen, dass die im Dialogprozess mit
einfließen werden.

Letztlich lassen sich die Maßnahmen nur erfolgreich umsetzen, wenn die Aspekte
Marktgerechtigkeit, Kosteneffizienz und Akzeptanz bei den einzelnen Akteursgruppen in
Einklang gebracht werden. Dazu gehört auch ein offener und ehrlicher Umgang (u.a.
auch politisch) mit der künftigen Kostenbelastung durch den weiteren Ausbau des
Energiesystems hin zu mehr Erneuerbaren Energien.
Ebenso sollten bestehende Infrastrukturen (u.a. Fernwärme, Gas) gestärkt und nicht
durch neue Fördermaßnahmen insbesondere im Strombereich in ihrer Wirtschaftlichkeit
gefährdet werden. Nur eine technologieoffene Umgestaltung der Energieversorgung
führt aus unserer Sicht letztlich zum Ziel der Verringerung der CO2-Emmisionen. Auch
muss stets auf Veränderungen der Märkte und neue Innovationen reagiert werden
können, ohne bisherige Investitionen als „stranded investments“ zurück zu lassen.

Gerne erläutern wir Ihnen unsere Anmerkungen auch in einem persönlichen Gespräch.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Susan Engel
Geschäftsführerin

André Ludwig
Geschäftsführer