Eckpunkte für standortspezifische Schutz- und Hygienekonzepte für Freibäder während der SARS-CoV-2-Pandemie

Die Landesgruppe Bayern des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. hatte in den letzten Wochen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag sowie der Bayerischen Verwaltungsschule Eckpunkte entwickelt, um bayerischen Freibadbetreibern einheitliche Grundlagen für die Wiedereröffnung der Freibäder an die Hand zu geben. Auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hatte an dieser Arbeitsgruppe fachlich beratend teilgenommen. Seit dem 19. Juni 2020 liegt nun von Seiten der Bayerischen Staatsregierung das Hygienekonzept Bäder vor, das den Badbetreibern konkrete Punkte zur Erarbeitung eines eigenen Schutz- und Hygienekonzept an die Hand gibt.

28.05.20

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Wir hatten Ihnen in den vergangenen Wochen in Zusammenarbeit mit Experten das sogenannte Eckpunktepapier Freibäder zur Verfügung gestellt. Dies diente Ihnen als Freibadbetreiber dazu, mit vorbereitenden Arbeiten für die Wiedereröffnung Ihres Freibades beginnen zu können. Es handelte sich daher nur um eine nach bestem Wissen und Gewissen von Experten erstellte Orientierung – die allerdings unter fachlicher Beratung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erarbeitet wurde. Diese Eckpunkte dienten Ihnen als Basis für Ihr eigenes standortspezifisches Schutz- und Hygienekonzept.

Es gelten aktuell die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV- Stand 14. August 2020) sowie das Hygienekonzept zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Hallen- und Freibädern sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels (Stand 17. August). 

Mit der Veröffentlichung des Hygienekonzepts Bäder steht nun von staatlicher Seite ein Konzept zur Verfügung, das Ihnen als Badbetreiber konkrete Punkte zur Erarbeitung eines eigenen Schutz- und Hygienekonzept an die Hand gibt.

Aus diesem Grunde haben wir uns dazu entschieden, das Eckpunktepapier Freibäder nicht weiter zu aktualisieren, sondern auf die beiden oben genannten und verlinkten Dokumente zu verweisen. Das Eckpunktepapier Freibäder ist somit nicht mehr auf dem aktuellsten Stand und sollte somit nicht weiter für die Erarbeitung eigener Schutz- und Hygienekonzepte zu Rate gezogen werden.

Bitte ziehen Sie für alles Weitere die staatlichen Veröffentlichungen heran und beachten eventuelle Aktualisierungen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Badesommer mit verständnisvollen Besucherinnen und Besuchern sowie Gesundheit für alle Beteiligten!