Verbände fordern Rechtssicherheit und Rechtsklarheit
Artenschutz und Windenergie

Am 21. April hat das Bundesumweltministerium mehrere Verbände der Energiewirtschaft über den Arbeits- und Verfahrensstand bei der Schaffung untergesetzlicher Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung von Windenergieanlagen informiert. Der VKU wendet sich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem BWE und dem BNE dagegen, dass zwei dieser Papiere der Umweltministerkonferenz für die kommende Sitzung vom 13. - 15. Mai 2020 vorgelegt werden sollen.

06.05.20

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Am 21. April hat das Bundesumweltministerium mehrere Verbände der Energiewirtschaft über den Arbeits- und Verfahrensstand bei der Schaffung untergesetzlicher Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung von Windenergieanlagen informiert. Erklärtes Ziel ist es, die Anwendung des Naturschutzrechts zu vereinheitlichen und damit die Rechtssicherheit zu verbessern. In dem Termin stellte das Bundesumweltministerium Kriterien und Methoden vor, anhand derer eingeschätzt werden soll, ob ein Windenergievorhaben ein Tötungsrisiko für geschützte Arten "signifikant" erhöht ist und damit verboten werden muss. Vorgestellt wurden zudem Hinweise zur Frage, wie eine Ausnahme vom Tötungsverbot bei Windenergieanlagen im Einklang mit geltendem Naturschutzrecht europarechtskonform begründet werden kann. Die entsprechenden Entwürfe sind vom BfN in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) erarbeitet worden. Zwei der insgesamt drei vorgelegten Entwürfe sollen bereits auf der kommenden Sitzung der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 13. - 15. Mai 2020 beschlossen bzw. zur Kenntnis genommen werden.

Der VKU wendet sich in gemeinsamen Stellungnahmen mit dem BWE und dem BNE gegen die geplante Vorgehensweise. Alle drei Papiere beleuchten unterschiedliche Aspekte desselben Themas. Sie können sinnvoll nur im Zusammenhang geprüft und überarbeitet werden. Diese Diskussion sollte in einem transparenten Prozess unter Einbeziehung der betroffenen Akteure erfolgen. Der VKU und die mitunterzeichnenden Verbände äußern die Erwartung, dass eine rechtssichere, eindeutige und vorhersehbare Bewertung der Signifikanzfrage ermöglicht wird - auch mit dem Ziel, dass Genehmigungen für Windenergievorhaben schneller und mit mehr Rechtssicherheit zu erlangen sind. Nur in Verbindung mit einer umfassenden, gerichtsverbindlichen Standardisierung zur Frage der Prüfung und Bewertung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos im Bereich Windenenergieanlagen an Land ist ein Gewinn an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu erwarten.

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