Neue Mustersatzung für bayerische Eigenbetriebe
Im Januar dieses Jahres hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 25.01.2010 - Az. 20 B 09.1553 zu Traunreut festgestellt, dass die Zuständigkeit des Eigenbetriebs zum Erlass von Abgabenbescheiden eines konkreten gemeindlichen Organisationsakts bedarf, der diese Befugnis auf den Eigenbetrieb überträgt. Im Zuge dessen ist vielerorts in Bayern eine Anpassung von Eigenbetriebssatzungen notwendig.   Die Landesgruppe Bayern des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) hat in den letzten Jahrzehnten eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt und deren Erarbeitung mit den kommunalen Partnern koordiniert. Diese Rolle hat die Geschäftsstelle in Folge des Urteils über den Sommer 2010 wieder übernommen. Die nun vorliegende Fassung ist eine Überarbeitung der Musterbetriebssatzung von 1995, die in Zusammenarbeit der im Titel genannten Verbände mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erfolgt ist.   Dabei wurde nicht allein auf die durch das Urteil nötigen Anpassungen abgestellt, sondern es wurden weitere Passagen aktualisiert, etwa hinsichtlich der im heutigen Energiemarkt nötigen Handlungsfähigkeit eines Werkleiters in der Energiebeschaffung. Die fachlichen Details der Änderungen finden Sie in den Erläuterungen zur Mustersatzung 2010 am Ende des Textes.   Redaktionell ist die Satzung nun erweitert und greift im Text durchgängig beide Formen Stadt und Gemeinde auf, so wie die Mustersatzung schon in der Vergangenheit Anwendung gefunden hat. Weiterhin wurden zeitgemäße Formulierungen hinsichtlich der Rechtschreibung und Währung gewählt.   Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag, dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW), wie auch dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erarbeitete Mustersatzung soll die Anpassung in der Praxis erleichtern. Die einzelne Kommune, die mit allen beteiligten Organisationen zusammenarbeitet, kann so auf eine konsistente Vorlage zurückgreifen.   Die Mustersatzung finden Sie hier oder erhalten sie auf Nachfrage in der Landesgeschäftsstelle Bayern. Ansprechpartner: Gunnar Braun

Neue Mustersatzung für bayerische Eigenbetriebe

Ausschnitt des Gebäudes des Bundesgerichtshofes

Im Januar dieses Jahres hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 25.01.2010 - Az. 20 B 09.1553 zu Traunreut festgestellt, dass die Zuständigkeit des Eigenbetriebs zum Erlass von Abgabenbescheiden eines konkreten gemeindlichen Organisationsakts bedarf, der diese Befugnis auf den Eigenbetrieb überträgt. Im Zuge dessen ist vielerorts in Bayern eine Anpassung von Eigenbetriebssatzungen notwendig.  

Die Landesgruppe Bayern des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) hat in den letzten Jahrzehnten eine Mustersatzung zur Verfügung gestellt und deren Erarbeitung mit den kommunalen Partnern koordiniert. Diese Rolle hat die Geschäftsstelle in Folge des Urteils über den Sommer 2010 wieder übernommen. Die nun vorliegende Fassung ist eine Überarbeitung der Musterbetriebssatzung von 1995, die in Zusammenarbeit der im Titel genannten Verbände mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erfolgt ist.  

Dabei wurde nicht allein auf die durch das Urteil nötigen Anpassungen abgestellt, sondern es wurden weitere Passagen aktualisiert, etwa hinsichtlich der im heutigen Energiemarkt nötigen Handlungsfähigkeit eines Werkleiters in der Energiebeschaffung. Die fachlichen Details der Änderungen finden Sie in den Erläuterungen zur Mustersatzung 2010 am Ende des Textes.  

Redaktionell ist die Satzung nun erweitert und greift im Text durchgängig beide Formen Stadt und Gemeinde auf, so wie die Mustersatzung schon in der Vergangenheit Anwendung gefunden hat. Weiterhin wurden zeitgemäße Formulierungen hinsichtlich der Rechtschreibung und Währung gewählt.  

Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag, dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW), wie auch dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erarbeitete Mustersatzung soll die Anpassung in der Praxis erleichtern. Die einzelne Kommune, die mit allen beteiligten Organisationen zusammenarbeitet, kann so auf eine konsistente Vorlage zurückgreifen.  

Die Mustersatzung finden Sie hier oder erhalten sie auf Nachfrage in der Landesgeschäftsstelle Bayern.

Ansprechpartner: Gunnar Braun


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas