Mitnutzung von Infrastrukturen nach dem Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)

Hinweise für die kommunale Abwasserwirtschaft: Im November 2016 trat das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in Kraft. Künftig dürfen Telekommunikationsnetzbetreiber Abwasserentsorgungsnetze mitnutzen. Diese Ansprüche zur Mitnutzung gelten jedoch nicht für Trinkwasserinfrastrukturen.

29.11.17