Zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur
VKU zur Neuregelung der Netzentgelte für Strom- und Gasnetze 02.02.24

Berlin, 02.01.2024. Rund zwei Wochen nach Veröffentlichung eines Eckpunktepapiers zur Neuregelung der Netznutzungsentgelte haben sich Vertreter der Bundesnetzagentur (BNetzA) und Branchenvertretern zu einem Austausch über darin vorgeschlagene Regelungen getroffen. Der Verband kommunaler Unternehmer hat an der Auftaktveranstaltung teilgenommen. Bis zum 16. Februar können Stellungnahmen abgegeben werden.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):

„Das Eckpunktepapier ist eine gute Basis für die geplante Neuregelung der Netzentgelte. Darin ist deutlich erkennbar, dass die Bundesnetzagentur die Entgeltregulierung zügiger, einfacher und unbürokratischer gestalten will, was wir sehr begrüßen. Dass Änderungen bei den Kosten der Netzbetreiber schneller berücksichtigt werden sollen, ist grundsätzlich das richtige Signal. Die beabsichtigte Verkürzung der Regulierungsperioden bewerten wir aber durchaus kritisch – durch die engere Taktung entsteht zusätzlicher Aufwand und es kann zu einer Verschärfung der Effizienzvorgaben kommen.

Das Eckpunktepapier sieht für die Dauer einer kompletten Regulierungsperiode einheitliche Eigenkapital-Zinssätze für Neu- und Bestandsanlagen vor. Gut so, das macht Investitionen attraktiver und sorgt für Planungssicherheit. Gezielte finanzielle Anreize zur Stärkung der Netze sind entscheidend für das Gelingen der Energiewende.

Auch die Vorschläge für die Gasverteilnetze sind praxisnah und sinnvoll, weil sie mehr Entwicklungsvarianten als bislang berücksichtigen: Teile des Erdgasnetzes werden künftig für den Transport von Wasserstoff genutzt werden. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und Wärmeplanung werden sie umgerüstet, zu Speichern oder spätestens ab 2045 stillgelegt.

Es ist gut, dass beim Gas angesichts möglicher Stilllegungen und Umwidmungen von Netzen die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden sollen. Außerdem sollen Netzbetreiber Rückstellungen für die Kosten der absehbaren Stilllegung von Netzteilen bilden dürfen. Für beide Punkte hatte sich der VKU seit langem stark gemacht.

Nicht alle Vorschläge stoßen auf unsere Zustimmung. Das Konzept der Nettosubstanzerhaltung und eine Abschaffung der kalkulatorischen Gewerbesteuer, kritisieren wir. Der VKU wird sich an der umfassenden Konsultation beteiligen.“

Zum Eckpunktepapier: www.bundesnetzagentur.de/gbk

Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) vertritt über 1.550 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 300.000 Beschäftigten wurden 2021 Umsatzerlöse von 141 Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 17 Milliarden Euro investiert. Im Endkundensegment haben die VKU-Mitgliedsunternehmen signifikante Marktanteile in zentralen Ver- und Entsorgungsbereichen: Strom 66 Prozent, Gas 60 Prozent, Wärme 88 Prozent, Trinkwasser 89 Prozent, Abwasser 45 Prozent. Die kommunale Abfallwirtschaft entsorgt jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und hat seit 1990 rund 78 Prozent ihrer CO2-Emissionen eingespart – damit ist sie der Hidden Champion des Klimaschutzes. Immer mehr Mitgliedsunternehmen engagieren sich im Breitbandausbau: 206 Unternehmen investieren pro Jahr über 822 Millionen Euro. Künftig wollen 80 Prozent der kommunalen Unternehmen den Mobilfunkunternehmen Anschlüsse für Antennen an ihr Glasfasernetz anbieten. Zahlen Daten Fakten 2023
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