Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur zur Einführung einer Umlage nach § 19 StromNEV
Die Novellierung des EnWG sieht eine Änderung des § 19 Abs. 2 StromNEV vor, welche eine Netzentgeltbefreiung von energieintensiven Unternehmen mit sich zieht. Die Festlegung soll bereits zum 1. Januar 2012 wirksam werden; erste Pflichten von Stromverteilnetzbetreibern zur Meldung von entgangenen Erlösen sind in dem Entwurf allerdings schon für den 10. Dezember 2011 vorgesehen. Die durch die Befreiung entgangenen Erlöse sollen nicht in die jeweiligen Netzentgelte einkalkuliert, sondern im Rahmen einer Umlage analog zum § 9 KWK-Gesetz gehandhabt werden. Von dieser Regelung sind sowohl Netzbetreiber als auch Vertriebe unmittelbar betroffen, da gemäß Festlegungsentwurf Netzbetreiber bereits zum Jahreswechsel von Netzkunden eine gesonderte Umlage verlangen müssen, die sich in einer Größenordnung von ca. 0,6 Cent/kWh bewegen könnte. Die Vertriebe müssten diese zusätzlichen Kosten im Rahmen der bestehenden Lieferverträge umlegen. Stromlieferanten können innerhalb eines Grundversorgungsverhältnisses die an den Netzbetreiber entrichtete § 19-Umlage über eine Preisanpassung gemäß § 5 Abs. 2 StromGVV auf den Stromletztverbraucher umlegen. Dabei sind die Anpassungs- und Vorankündigungsfristen zu beachten. Im Rahmen von Verträgen außerhalb der Grundversorgung ist eine Umlage innerhalb einer kürzeren Frist möglich, soweit der Stromliefervertrag eine Steuer- und Abgabenklausel enthält, unter die der an den Netzbetreiber entrichtete "Sonderkundenaufschlag" subsumiert werden kann. Ausschlaggebend ist hier die konkrete Ausgestaltung der Klausel. Es handelt sich zwar beim "Sonderkundenaufschlag" nicht um Steuern und Abgaben im engeren Sinne. Allerdings könnte es sich hierbei um Belastungen des Stromlieferanten handeln, die wie Belastungen nach EEG und KWKG über die Steuer- und Abgabenklausel auf den Letztverbraucher umgelegt werden können. Der an den Netzbetreiber entrichtete "Sonderkundenaufschlag" kann über die im Liefervertrag enthaltene Preisanpassungsklausel - unter Beachtung der darin enthaltenen Anpassungs- und Vorankündigungsfristen - auf den Letztverbraucher umgelegt werden. Für VKU-Mitglieder haben wir weitere Informationen zum Thema bereitgestellt. Ihr Ansprechpartner im VKU: Sören Högel Stellvertretender Bereichsleiter Energieeffizienz, Vertrieb, Handel

Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur zur Einführung einer Umlage nach § 19 StromNEV

Eröffnung der Konsultation zur Festlegung einer „Sonderumlage“ am 17. November 2011

Paragraph-Zeichen

07.12.2011.  Die Novellierung des EnWG sieht eine Änderung des § 19 Abs. 2 StromNEV vor, welche eine Netzentgeltbefreiung von energieintensiven Unternehmen mit sich zieht. Die Festlegung soll bereits zum 1. Januar 2012 wirksam werden; erste Pflichten von Stromverteilnetzbetreibern zur Meldung von entgangenen Erlösen sind in dem Entwurf allerdings schon für den 10. Dezember 2011 vorgesehen.

Die durch die Befreiung entgangenen Erlöse sollen nicht in die jeweiligen Netzentgelte einkalkuliert, sondern im Rahmen einer Umlage analog zum § 9 KWK-Gesetz gehandhabt werden. Von dieser Regelung sind sowohl Netzbetreiber als auch Vertriebe unmittelbar betroffen, da gemäß Festlegungsentwurf Netzbetreiber bereits zum Jahreswechsel von Netzkunden eine gesonderte Umlage verlangen müssen, die sich in einer Größenordnung von ca. 0,6 Cent/kWh bewegen könnte. Die Vertriebe müssten diese zusätzlichen Kosten im Rahmen der bestehenden Lieferverträge umlegen.

Stromlieferanten können innerhalb eines Grundversorgungsverhältnisses die an den Netzbetreiber entrichtete § 19-Umlage über eine Preisanpassung gemäß § 5 Abs. 2 StromGVV auf den Stromletztverbraucher umlegen. Dabei sind die Anpassungs- und Vorankündigungsfristen zu beachten.

Im Rahmen von Verträgen außerhalb der Grundversorgung ist eine Umlage innerhalb einer kürzeren Frist möglich, soweit der Stromliefervertrag eine Steuer- und Abgabenklausel enthält, unter die der an den Netzbetreiber entrichtete "Sonderkundenaufschlag" subsumiert werden kann. Ausschlaggebend ist hier die konkrete Ausgestaltung der Klausel. Es handelt sich zwar beim "Sonderkundenaufschlag" nicht um Steuern und Abgaben im engeren Sinne. Allerdings könnte es sich hierbei um Belastungen des Stromlieferanten handeln, die wie Belastungen nach EEG und KWKG über die Steuer- und Abgabenklausel auf den Letztverbraucher umgelegt werden können. Der an den Netzbetreiber entrichtete "Sonderkundenaufschlag" kann über die im Liefervertrag enthaltene Preisanpassungsklausel - unter Beachtung der darin enthaltenen Anpassungs- und Vorankündigungsfristen - auf den Letztverbraucher umgelegt werden.

Für VKU-Mitglieder haben wir weitere Informationen zum Thema bereitgestellt.

Ihr Ansprechpartner im VKU:

Sören Högel

Stellvertretender Bereichsleiter Energieeffizienz, Vertrieb, Handel

 


[Vorheriger Monat] Mai 2012 [Nächster Monat]
m d m d f s s
30 1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31 1 2 3

Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas