Stellungnahme des VKU zum Entwurf des Leitfadens der Bundesnetzagentur zur Ermittlung von Sondernetzentgelten gem. § 20 Abs. 2 GasNEV („Entgelte zur Vermeidung von Direktleitungsbau“)
Die Bundesnetzagentur hat in Zusammenarbeit mit den Landesregulierungsbehörden einen Leitfaden zur Ermittlung von Sondernetzentgelten nach § 20 GasNEV den Verbänden zur Konsultation übermittelt. Der VKU hat am 9. Dezember 2011 dazu eine Stellungnahme eingereicht und am 13. Dezember 2011 an der entsprechenden Verbändeanhörung teilgenommen. Mit dem Leitfaden sollen einheitliche und verbindliche Standards zur Zulässigkeit und zur Höhe der Sondernetzentgelte Gas festgelegt werden, um Direktleitungsbau und somit ineffiziente volkswirtschaftliche Kosten zu vermeiden. Insbesondere soll dabei sichergestellt werden, dass eine sachgerechte Prüfung bei der Entscheidung zwischen einem Direktleitungsbau und einem Sonderentgelt erfolgt. Nach Auffassung des VKU wird der vorliegende Entwurf des Leitfadens dem Anspruch nach einer unbürokratischen Prüfung und einer Vermeidung von Zusatzbelastungen nicht gerecht. Die nach dem Leitfaden notwendige Prüfung erfordert einen nicht vertretbaren zusätzlichen Aufwand, sowohl für den Netzbetreiber als auch für den Anschlusspetenten. Besonders im Bereich der Dokumentation und Nachweispflichten werden zu hohe und zu starre Anforderungen formuliert. Auch in der Grundtendenz geht der Leitfaden davon aus, dass die Gewährung von Sondernetzentgelte eine besondere Ausnahmesituation darstellen soll. Unser aktuelles Mitgliederrundschreiben, den Leitfaden der BNetzA sowie die Stellungnahme des VKU finden Sie hier..... MR nebst Anlagen Ansprechpartner: Victor Fröse

Stellungnahme des VKU zum Entwurf des Leitfadens der Bundesnetzagentur zur Ermittlung von Sondernetzentgelten gem. § 20 Abs. 2 GasNEV („Entgelte zur Vermeidung von Direktleitungsbau“)

Die Bundesnetzagentur hat in Zusammenarbeit mit den Landesregulierungsbehörden einen Leitfaden zur Ermittlung von Sondernetzentgelten nach § 20 GasNEV den Verbänden zur Konsultation übermittelt. Der VKU hat am 9. Dezember 2011 dazu eine Stellungnahme eingereicht und am 13. Dezember 2011 an der entsprechenden Verbändeanhörung teilgenommen. Mit dem Leitfaden sollen einheitliche und verbindliche Standards zur Zulässigkeit und zur Höhe der Sondernetzentgelte Gas festgelegt werden, um Direktleitungsbau und somit ineffiziente volkswirtschaftliche Kosten zu vermeiden. Insbesondere soll dabei sichergestellt werden, dass eine sachgerechte Prüfung bei der Entscheidung zwischen einem Direktleitungsbau und einem Sonderentgelt erfolgt.


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas