Verordnungsvorhaben der Kommission zur OTC – Derivatemarktregulierung (EMIR)
Am 01. Februar 2011 stellte der Berichterstatter (BE) des Europäischen Parlaments, Dr. Werner Langen (EVP/DE), seinen Bericht zum Verordnungsvorschlage der Europäischen Kommission über ein Verordnungsvorhaben für OTC Derivate, zentrale Gegenparteien und Handelsregister (EMIR) im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) vor. Dieser Bericht ist im Anschluss veröffentlicht worden. Der VKU hat die Möglichkeit genutzt, noch einmal Stellung zu beziehen und die Positionen der kommunalen Energiewirtschaft einmal mehr pointiert in den politischen Diskussionsprozess einzubringen. Nachdem eine pauschale sektorale Ausnahmegenehmigung abgelehnt wird, sind doch an anderer Stelle Erleichterungen vorgesehen. So spricht sich der Bericht für die Streichung der Informationsschwelle aus, da diese einen zusätzlichen bürokratischem Aufwand ohne entsprechende Risikominderung beinhaltet. Im Hinblick auf die Clearingschwelle will der BE qualitative und quantitative Kriterien heranziehen. Als mögliche Kriterien sieht Werner Langen hierbei die Relevanz des Unternehmens im Gesamtmarkt bzw. einem Marktsegment - ergänzt durch betriebliche Risikokennziffern. Diese Schwelle soll durch ESMA und die Europäische Kommission bis Mitte 2012 festgelegt werden, wobei den Unternehmen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Überschreitet eine nichtfinanzielle Gegenpartei die Clearingschwelle an 90 aufeinanderfolgenden Tagen, so unterliegt sie der Clearingpflicht, der innerhalb von sechs Monaten nachgekommen werden muss. Nicht in die Clearingschwelle eingerechnet werden sollen Positionen, die - objektiv messbar - mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens oder der Unternehmensfinanzierung verbunden sind. Darüber hinaus spricht sich der Berichterstatter dafür aus, dass Derivatekontrakte zwischen Tochterunternehmen eines Mutterkonzerns, oder einem Mutterkonzern und einem Tochterunternehmen von der Clearingpflicht befreit werden. Grundsätzlich begrüßt der VKU die Tendenz zu der Abschwächung der Verpflichtungen, weist jedoch in seiner Stellungnahme auf folgende Punkte hin: Ansprechpartner: Sören Högel

Verordnungsvorhaben der Kommission zur OTC – Derivatemarktregulierung (EMIR)

Bericht des Europäischen Parlaments liegt vor

Ausschnitt des Gebäudes des Europäischen Parlaments mit Nationenflaggen im Vordergrund

25.03.2011. Am 01. Februar 2011 stellte der Berichterstatter (BE) des Europäischen Parlaments, Dr. Werner Langen (EVP/DE), seinen Bericht zum Verordnungsvorschlage der Europäischen Kommission über ein Verordnungsvorhaben für OTC Derivate, zentrale Gegenparteien und Handelsregister (EMIR) im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) vor. Dieser Bericht ist im Anschluss veröffentlicht worden. Der VKU hat die Möglichkeit genutzt, noch einmal Stellung zu beziehen und die Positionen der kommunalen Energiewirtschaft einmal mehr pointiert in den politischen Diskussionsprozess einzubringen.

Nachdem eine pauschale sektorale Ausnahmegenehmigung abgelehnt wird, sind doch an anderer Stelle Erleichterungen vorgesehen. So spricht sich der Bericht für die Streichung der Informationsschwelle aus, da diese einen zusätzlichen bürokratischem Aufwand ohne entsprechende Risikominderung beinhaltet. Im Hinblick auf die Clearingschwelle will der BE qualitative und quantitative Kriterien heranziehen. Als mögliche Kriterien sieht Werner Langen hierbei die Relevanz des Unternehmens im Gesamtmarkt bzw. einem Marktsegment - ergänzt durch betriebliche Risikokennziffern. Diese Schwelle soll durch ESMA und die Europäische Kommission bis Mitte 2012 festgelegt werden, wobei den Unternehmen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden muss. Überschreitet eine nichtfinanzielle Gegenpartei die Clearingschwelle an 90 aufeinanderfolgenden Tagen, so unterliegt sie der Clearingpflicht, der innerhalb von sechs Monaten nachgekommen werden muss. Nicht in die Clearingschwelle eingerechnet werden sollen Positionen, die - objektiv messbar - mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens oder der Unternehmensfinanzierung verbunden sind. Darüber hinaus spricht sich der Berichterstatter dafür aus, dass Derivatekontrakte zwischen Tochterunternehmen eines Mutterkonzerns, oder einem Mutterkonzern und einem Tochterunternehmen von der Clearingpflicht befreit werden. Grundsätzlich begrüßt der VKU die Tendenz zu der Abschwächung der Verpflichtungen, weist jedoch in seiner Stellungnahme auf folgende Punkte hin:

Ansprechpartner: Sören Högel


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas