Konsultationsverfahren der European Regulators Group for Electricity and Gas (ERGEG) zu einer EU-Aufsicht für Energiehandelsbörsen
Am 15. Juli 2011 endete das Konsultationsverfahren der European Regulators Group for Electricity and Gas (ERGEG) bezüglich der Installation einer EU-gesteuerten Aufsicht für Energiehandelsbörsen. Im Rahmen der Befragung sollen regulatorische Rahmenbedingungen für die Integrität und Transparenz von Energiegroßhandelsmärkten diskutiert werden. Zusätzlich soll eruiert werden, ob die vorhandenen Instrumente für einen transparenten, wettbewerbsfähigen und diskriminierungsfreien (europaweiten) Handel ausreichend sind. Bisher ist die Aufsicht der Energiebörsen in jedem Mitgliedstaat anders geregelt, was grundsätzlich auf unterschiedliche nationale Gesetze zurückzuführen ist. Oft sind die Verantwortlichkeiten unter verschiedenen Behörden aufgeteilt, z.B. Finanzmarktaufsichtsbehörde, Wettbewerbsbehörde, Regulierungsbehörden etc. Aus diesem Grund hat sich die ERGEG zum Ziel gesetzt, einen Leitfaden für die Überwachung von Energiehandelsplätzen und Gas Hubs zu entwickeln. Zusätzliche Anforderungen neben Markets in Financial Instruments Directive (MiFID), Regulation on Energy Market Integrity and Transperency (REMIT), Energy Market Infrastructure Regulation (EMIR), etc. erachtet der VKU jedoch nur bedingt als sinnvoll. Erfahren die Energiebörsen dadurch eine Steigerung der Effizienz und eine weitere Harmonisierung, werden weitere Regulierungen willkommen geheißen (z.B. eine Harmonisierung der zurzeit unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten, welche den grenzüberschreitenden Handel anregen würde). Grundsätzlich ist der VKU jedoch der Auffassung, dass durch die Überarbeitung bzw. Neuregulierung der MiFID, REMIT und EMIR ein neuer Rahmen der Markttransparenz installiert wurde, welcher auch auf die Energiebörsen angewendet werden kann und muss. Daher sollten die Erfahrungen mit den neuen Vorgaben erst einmal abgewartet werden, bevor über einen neuen Regulierungsbedarf nachgedacht wird. Das soll aber nicht heißen, dass eventuell spätere Vorschläge für eine "Nachjustierung" des Systems kategorisch ausgeschlossen werden. Ansprechpartner: Sören Högel

Konsultationsverfahren der European Regulators Group for Electricity and Gas (ERGEG) zu einer EU-Aufsicht für Energiehandelsbörsen

VKU sieht derzeit kein Fehlverhalten der Handelsplätze

Ausschnitt des Gebäudes des Europäischen Rates

01.08.2011. Am 15. Juli 2011 endete das Konsultationsverfahren der European Regulators Group for Electricity and Gas (ERGEG) bezüglich der Installation einer EU-gesteuerten Aufsicht für Energiehandelsbörsen. Im Rahmen der Befragung sollen regulatorische Rahmenbedingungen für die Integrität und Transparenz von Energiegroßhandelsmärkten diskutiert werden. Zusätzlich soll eruiert werden, ob die vorhandenen Instrumente für einen transparenten, wettbewerbsfähigen und diskriminierungsfreien (europaweiten) Handel ausreichend sind.

Bisher ist die Aufsicht der Energiebörsen in jedem Mitgliedstaat anders geregelt, was grundsätzlich auf unterschiedliche nationale Gesetze zurückzuführen ist. Oft sind die Verantwortlichkeiten unter verschiedenen Behörden aufgeteilt, z.B. Finanzmarktaufsichtsbehörde, Wettbewerbsbehörde, Regulierungsbehörden etc. Aus diesem Grund hat sich die ERGEG zum Ziel gesetzt, einen Leitfaden für die Überwachung von Energiehandelsplätzen und Gas Hubs zu entwickeln.

Zusätzliche Anforderungen neben Markets in Financial Instruments Directive (MiFID), Regulation on Energy Market Integrity and Transperency (REMIT), Energy Market Infrastructure Regulation (EMIR), etc. erachtet der VKU jedoch nur bedingt als sinnvoll. Erfahren die Energiebörsen dadurch eine Steigerung der Effizienz und eine weitere Harmonisierung, werden weitere Regulierungen willkommen geheißen (z.B. eine Harmonisierung der zurzeit unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten, welche den grenzüberschreitenden Handel anregen würde).

Grundsätzlich ist der VKU jedoch der Auffassung, dass durch die Überarbeitung bzw. Neuregulierung der MiFID, REMIT und EMIR ein neuer Rahmen der Markttransparenz installiert wurde, welcher auch auf die Energiebörsen angewendet werden kann und muss. Daher sollten die Erfahrungen mit den neuen Vorgaben erst einmal abgewartet werden, bevor über einen neuen Regulierungsbedarf nachgedacht wird. Das soll aber nicht heißen, dass eventuell spätere Vorschläge für eine "Nachjustierung" des Systems kategorisch ausgeschlossen werden.

Ansprechpartner: Sören Högel


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas