BNetzA gefährdet die dezentrale Erzeugung
VKU legt Minister Rösler Vorschläge für die vermiedenen Netznutzungsentgelte vor
Die Bundesnetzagentur hat in der AG Regulierung, die im Rahmen der BMWi Plattform Netze zur Klärung regulierungsrelevanter Fragen eingerichtet wurde, den Vorschlag eingebracht, den § 18 StromNEV zu streichen und somit die die vNNE abzuschaffen. Zudem hat die Bundesnetzagentur in einem Diskussionspapier für die AG Regulierung mehrere Reformvorschläge des Systems vNNE vorgestellt, mit denen eine Senkung der vNNE um bis zu 60 % erreicht werden sollte.
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Historie der vermiedenen Netznutzungsentgelte
Marktmodell vor der Liberalisierung
Vor der Liberalisierung des Strommarktes beinhaltete der Bezugspreis für Energie, den ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen für seinen Strombezug von einem Vorlieferanten bezahlen musste, im Normalfall auch die Nutzung des Netzes aller vorgelagerten Spannungsebenen.
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Studie: Zahlung vermiedener Netznutzungsentgelte an dezentrale Einspeiser im Handelspunktmodell
Aufgabenstellung und Ziel der Studie
Dezentral angeschlossene Kraftwerke können durch verbrauchsnahe Erzeugung Netzkosten für vorgelagerte Spannungsebenen vermeiden. Eine vom VKU beauftragte Studie soll aufzuzeigen, welche Auswirkungen ein Wegfall der Zahlung von vermiedenen Netznutzungsentgelten hätte.
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VKU-Umsetzungshilfe zur Ermittlung des Entgeltes für dezentrale Einspeisung
Stand August 2005
Die Erläuterungen der VKU-Umsetzungshilfe sind eine Anwendungshilfe zur Umsetzung der Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Stromnetzentgeltverordnung zu vermiedenen Netznutzungsentgelten. Sie soll ein gemeinsames Verständnis der Berechnungswege fördern.
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Ergänzung zur VKU-Umsetzungshilfe - Erläuterungen
Stand November 2009
Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren deutlich verändert haben, ergab sich ein Ergänzungsbedarf für die VKU-Umsetzungshilfe. Diese behandelt die Ermittlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte unter Berücksichtigung des § 17 EEG und § 18 Abs. 1 Satz 4 StromNEV.
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