BNetzA gefährdet die dezentrale Erzeugung

VKU legt Minister Rösler Vorschläge für die vermiedenen Netznutzungsentgelte vor

Außenansicht einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage der Stadtwerke Leipzig

Die Bundesnetzagentur hat in der AG Regulierung, die im Rahmen der BMWi Plattform Netze zur Klärung regulierungsrelevanter Fragen eingerichtet wurde, den Vorschlag eingebracht, den § 18 StromNEV zu streichen und somit die die vNNE abzuschaffen. Zudem hat die Bundesnetzagentur in einem Diskussionspapier für die AG Regulierung mehrere Reformvorschläge des Systems vNNE vorgestellt, mit denen eine Senkung der vNNE um bis zu 60 % erreicht werden sollte. weiter



Historie der vermiedenen Netznutzungsentgelte

Marktmodell vor der Liberalisierung

Zentralschornstein der Stadtwerke Duisburg bei Nacht

Vor der Liberalisierung des Strommarktes beinhaltete der Bezugspreis für Energie, den ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen für seinen Strombezug von einem Vorlieferanten bezahlen musste, im Normalfall auch die Nutzung des Netzes aller vorgelagerten Spannungsebenen. weiter



Studie: Zahlung vermiedener Netznutzungsentgelte an dezentrale Einspeiser im Handelspunktmodell

Aufgabenstellung und Ziel der Studie

Im Inneren eines Blockheizkraftwerks

Dezentral angeschlossene Kraftwerke können durch verbrauchsnahe Erzeugung Netzkosten für vorgelagerte Spannungsebenen vermeiden. Eine vom VKU beauftragte Studie soll aufzuzeigen, welche Auswirkungen ein Wegfall der Zahlung von vermiedenen Netznutzungsentgelten hätte. weiter



VKU-Umsetzungshilfe zur Ermittlung des Entgeltes für dezentrale Einspeisung

Stand August 2005

Bunte Bücher in einem Regal

Die Erläuterungen der VKU-Umsetzungshilfe sind eine Anwendungshilfe zur Umsetzung der Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Stromnetzentgeltverordnung zu vermiedenen Netznutzungsentgelten. Sie soll ein gemeinsames Verständnis der Berechnungswege fördern.  weiter



Ergänzung zur VKU-Umsetzungshilfe - Erläuterungen

Stand November 2009

Bücherstapel

Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren deutlich verändert haben, ergab sich ein Ergänzungsbedarf für die VKU-Umsetzungshilfe. Diese behandelt die Ermittlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte unter Berücksichtigung des § 17 EEG und § 18 Abs. 1 Satz 4 StromNEV. weiter




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Termine Mai 2013

22.05. 10:30h 33. Sitzung des Ausschusses Finanz- und Wirtschaftsrat beim VKU
23.05. Breitbandausbau durch kommunale Unternehmen