Einigung bei Photovoltaikvergütung
VKU empfiehlt Verzicht auf monatliche Degression
27.02.2012. Nach langen Verhandlungen haben sich Bundeswirtschaftsminister Rösler und Bundesumweltminister Röttgen am 24.02.2012 auf Neuregelungen bei der Solarstromförderung verständigt. Die geplanten Änderungen sind in einem Ergebnispapier zusammengefasst, das am selben Tag veröffentlicht wurde.
Demnach soll es bei der PV-Vergütung folgende Änderungen geben:
- Einmalabsenkung der Vergütungshöhe für neue Anlagen und Reduzierung der Vergütungskategorien zum 09. März 2012:
- Bis 10 kW (nur Dachanlagen): von 24,43 ct/kWh auf 19,5 ct/kWh
- Bis 1 MW (nur Dachanlagen): von 23,23 ct/kWh bzw. 21,98 ct/kWh auf
16,5 ct/kWh
- Bis 10 MW (Dach- und Freiflächenanlagen): von 18,33 ct/kWh bzw.
17,94 ct/kWh auf 13,5 ct/kWh
Für Anlagen größer 10 MW ist keine Vergütung vorgesehen. - Ab 01.05.2012 findet eine monatliche Degression um 0,15 ct/kWh Anwendung.
- Ab 01.01.2013 erhalten Dachanlagen bis 10 kW, die ab 09.03.2012 in Betrieb gehen, die EEG-Vergütung nur für 85% der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge. Alle anderen PV-Anlagen, die ab 09.03.2012 in Betrieb gehen, erhalten ab 01.01.2013 die EEG-Vergütung nur für 90% der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge. Gleichzeitig entfällt der Eigenverbrauchsbonus nach dem EEG 2012.
- Das Bundesumweltministerium soll ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium mit einer Verordnung kurzfristig nachzusteuern. Dies gilt insbesondere im Falle der Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors. Dieser bewegt sich für die Jahre 2012 und 2013 weiterhin zwischen 2.500 und 3.500 MW. Danach sinkt er jährlich um 400 MW. Ab 2017 liegt der Korridor bei 900 bis 1.900 MW.
- Dachanlagen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden im Außenbereich sollen künftig die Vergütung nach dem Tarif für Freiflächen erhalten.
- Darüber hinaus planen die Ministerien, den Begriff der Inbetriebnahme enger zu fassen. Eine Inbetriebnahme soll erst bei fester Installation des stromerzeugenden Moduls und Ausstattung mit Wechselrichter vorliegen.
- Weiterhin ist vorgesehen, dass ältere PV-Anlagen zur Behebung des "50,2-Hertz-Problems" (Steigt die Netzfrequenz über 50,2 Hz, müssen PV-Anlagen nach den technischen Regeln abschalten. In Anbetracht der gestiegenen PV-Leistung kann ein schlagartiges Abschalten zum Zusammenbrechen des Netzes führen.) umgerüstet werden. Die Kosten für die Umrüstung sollen je zur Hälfte über die Netzentgelte und die EEG-Umlage gewälzt werden. Die Durchführung der Umrüstung obliegt den Netzbetreibern. Die Anlagenbetreiber sind zur Duldung und Mitwirkung bei der Umrüstung verpflichtet. Bei fehlender Mitwirkung verliert der Anlagenbetreiber dauerhaft seinen Anspruch auf Vergütung.
- Stromspeicher sollen künftig vollständig von der EEG-Umlage befreit sein.
- PV-Anlagen unter 100 kW sollen ab 01.07.2012 in das EEG-Einspeisemanagement einbezogen werden.
Der Vorschlag der Ministerien muss nun das Bundeskabinett passieren. Anschließend wird er ins Parlament eingebracht und voraussichtlich im Eilverfahren verabschiedet. Der VKU befürwortet grundsätzlich die Neuregelung der Vergütungsförderung für die PV und hält es vom Ansatz her richtig, den Zubau über die Höhe der Vergütungssätze zu steuern. Eine Deckelung des Zubaus, wie sie ursprünglich in der Diskussion war, hätte Investitionen erschwert und den Ausbau der Photovoltaik stärker abgebremst, als es für die Begrenzung der Förderkosten erforderlich ist. Die Reduzierung auf drei Anlagenkategorien ist ein richtiger Schritt, doch die von den Ministerien vorgeschlagene monatliche Degression sollte noch einmal überdacht werden, da sie die Zahl der Vergütungssätze und damit auch den Abrechnungsaufwand der Netzbetreiber kontinuierlich erhöhen würde. Jeder neue Vergütungssatz muss nämlich in den Abrechnungssystemen der Stromnetzbetreiber abgebildet werden, damit sie ihrer Zahlungspflicht gegenüber den Anlagenbetreibern nachkommen können. Je mehr Tarife es gibt, desto unübersichtlicher wird die Lage für den Netzbetreiber. Die neue Vergütungsstruktur sollte daher so einfach wie möglich sein.
Das Ergebnispapier und die Pressemeldung der Ministerien finden Sie hier
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