
Energie- und Stromsteuer
BMF nimmt weitere Klärung von Fragen zu Energie- und Stromsteuer vor
03.05.2012. Zum 30.09.2011 ist die Novellierung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Durchführungsverordnungen in Kraft getreten. Im ersten Halbjahr 2012 wurden nun durch das BMF einige Punkte klargestellt, die durch den Wortlaut der Verordnungen offengelassen worden waren.
Am 01.04.2012 wurde das Inkrafttreten der Heizwertschwelle von höchstens 18 MJ/kg für die Ausnahme der Verbrennung von Abfällen von der Energiesteuer nach § 1b Abs. 1 EnergieStV im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht (BGBL. I Nr. 16, S. 603). In einem Schreiben vom 24.01.2012 an die Bundesfinanzdirektionen hat das BMF klarstellende Hinweise gegeben, wann die erstmalige Abgabe von Abfällen als Heizstoff vorliegt, d. h. in welchen Fällen der Abgebende auch der Steuerpflichtige ist. In einem Schreiben vom 30.03.2012 an die Bundesfinanzdirektionen setzt sich das BMF ausführlich mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen mehrere kleine Erzeugungsanlagen, die an verschiedenen Standorten stehen, nach § 12b Abs. 2 Stromsteuer-Durchführungsverordnung zu einer Anlage zusammenzufassen sind. Das BMF nimmt dabei wie vom VKU gefordert eine deutlich einengende Auslegung des § 12b Abs. 2 StromStV vor.
Das Bundesfinanzministerium hatte im Oktober und Dezember 2011 bereits brieflich Anwendungshinweise vorgelegt.
Mitglieder finden im geschützten Bereich zusätzliche ausführliche Informationen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in den VKS-NEWS Nr. 153, 154 und 160.
Ansprechpartner: Dr. Martin J. Gehring
Weitere Informationen finden Sie hier: Energie- und Stromsteuer
Novellierung der Energie- und Stromsteuerdurchführungsverordnungen
02.11.2011. Zum 30.09.2011 ist die Novellierung der Energiesteuer- und Stromsteuerdurchführungsverordnungen in Kraft getreten. Für die VKU-Mitgliedsunternehmen der Sparte VKS sind insbesondere auch die Vorschriften zur Bestimmung des Steuergegenstands nach § 2 Abs. 4 a EnergieStG, der die Besteuerung von kohlenwasserstoffhaltigen nicht-gasförmigen Waren vorsieht, bedeutsam. In § 1b EnergieStV wird klargestellt, dass Siedlungsabfälle mit einem durchschnittlichen Heizwert von nicht mehr als 18 MJ/kg nicht als Steuergegenstand gelten. Am 27.10.2011 hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben mit Anwendungshinweisen dazu verschickt.
Die Verwendung von Deponie- und Klärgas als Energieträger ist nach Energiesteuergesetz weiterhin von der Energiesteuer befreit.
Ansprechpartner: Dr. Martin J. Gehring
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Termine Mai 2012
- 04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
- 10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
- 07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
- 15.05. 10:30h AK Vertrieb
- 15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
- 15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
- 16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
- 15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
- 22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
- 23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
- 23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas




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