Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie in deutsches Recht
Das Bundesumweltministerium hat mit Datum vom 15.02.2012 neue Referentenentwürfe (RE) für das Gesetz und die erste Verordnung zur Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie in deutsches Recht vorgelegt. Die Industrieemissionen-Richtlinie ersetzte die bisherige Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie), fasste diese mit weiteren 6 Richtlinien zusammen, u. a. den Richtlinien über Abfallverbrennung 2000/76/EG und Abfalldeponien 1999/31/EG, und führte einige wesentliche neue Regelungen ein, die über die bisherigen Normen hinausgehen. Die Industrieemissionen-Richtlinie war am 6. Januar 2011 in Kraft getreten und muss innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Der VKU unterstützt mit Nachdruck das Ziel der Richtlinie, Umweltverschmutzung und Gesundheitsgefährdung durch industrielle Tätigkeiten zu vermeiden, zu vermindern und ggf. zu beseitigen, und zwar möglichst am Ursprung. Die kommunalen Unternehmen erfüllen deshalb hohe Standards bei Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Betriebssicherheit. Weite Teile der im November 2011 vom BMU vorgelegten Vorschläge für die Umsetzung der Richtlinie sieht der VKU grundsätzlich als zielführend und angemessen an. An verschiedenen Stellen der Entwürfe waren jedoch Maßnahmen vorgesehen, die über eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinausgehen, nicht sachlich gerechtfertigt sind und in einigen Fällen zu unverhältnismäßigen Mehrbelastungen der kommunalen Unternehmen führen, ohne dass ihnen ein entsprechender Nutzen gegenüberstünde. Zugleich sah der VKU Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung des vorbeugenden Umweltschutzes und Verursacherprinzips. Eine erste Sichtung der neuen Entwürfe, die nach Informationen des VKU Grundlage für die Ressortabstimmung der Bundesregierung sein sollen,  hat nun ergeben, dass es bei den geplanten Änderungen bzw. Neuregelungen deutliche Verbesserungen aus Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung gegenüber den Referentenentwürfen v. 25.11.2011 gegeben hat. In einigen Kernpunkten jedoch und vor allem in den allgemein gültigen Regelungen des Immissionsschutzrechtes (BImSchG, 4., 5., 9. BImSchV) sieht der VKU weiterhin Nachbesserungsbedarf. Als gänzlich neue Artikel sind Änderungen am Strafgesetzbuch, an der Abwasserverordnung und an der 27. BImSchV hinzugekommen. Das  Gesamtergebnis der Bewertung des Erfüllungsaufwandes durch Bürger, Verwaltung und Wirtschaft bezüglich des Artikelgesetzes wurde von „entsteht der folgende Erfüllungsaufwand“ in „entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand“ geändert. Bezüglich der Erfüllung der Artikelverordnung fallen einige Pflichten weg. In beiden Fällen wurde die Analyse jedoch bis jetzt nicht vollständig vorgelegt. Der VKU ist derzeit dabei, die Entwürfe gründlich zu prüfen, und wird weiterhin intensiv auf Verbesserungen im Sinne der kommunalen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung – und der anderen kommunalen Unternehmen – hinarbeiten. Für Mitglieder stehen im geschützten Bereich weitere ausführliche Informationen zur Verfügung. Ansprechpartner: Dr. Martin J. Gehring

Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie in deutsches Recht

Referentenentwürfe vom 15.02.2012

Dickes Rotes Gesetzbuch mit Lesezeichen.

14.03.2012. Das Bundesumweltministerium hat mit Datum vom 15.02.2012 neue Referentenentwürfe (RE) für das Gesetz und die erste Verordnung zur Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie in deutsches Recht vorgelegt.

Die Industrieemissionen-Richtlinie ersetzte die bisherige Richtlinie 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie), fasste diese mit weiteren 6 Richtlinien zusammen, u. a. den Richtlinien über Abfallverbrennung 2000/76/EG und Abfalldeponien 1999/31/EG, und führte einige wesentliche neue Regelungen ein, die über die bisherigen Normen hinausgehen.

Die Industrieemissionen-Richtlinie war am 6. Januar 2011 in Kraft getreten und muss innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden. Der VKU unterstützt mit Nachdruck das Ziel der Richtlinie, Umweltverschmutzung und Gesundheitsgefährdung durch industrielle Tätigkeiten zu vermeiden, zu vermindern und ggf. zu beseitigen, und zwar möglichst am Ursprung. Die kommunalen Unternehmen erfüllen deshalb hohe Standards bei Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Betriebssicherheit.

Weite Teile der im November 2011 vom BMU vorgelegten Vorschläge für die Umsetzung der Richtlinie sieht der VKU grundsätzlich als zielführend und angemessen an. An verschiedenen Stellen der Entwürfe waren jedoch Maßnahmen vorgesehen, die über eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie hinausgehen, nicht sachlich gerechtfertigt sind und in einigen Fällen zu unverhältnismäßigen Mehrbelastungen der kommunalen Unternehmen führen, ohne dass ihnen ein entsprechender Nutzen gegenüberstünde. Zugleich sah der VKU Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung des vorbeugenden Umweltschutzes und Verursacherprinzips.

Eine erste Sichtung der neuen Entwürfe, die nach Informationen des VKU Grundlage für die Ressortabstimmung der Bundesregierung sein sollen,  hat nun ergeben, dass es bei den geplanten Änderungen bzw. Neuregelungen deutliche Verbesserungen aus Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung gegenüber den Referentenentwürfen v. 25.11.2011 gegeben hat. In einigen Kernpunkten jedoch und vor allem in den allgemein gültigen Regelungen des Immissionsschutzrechtes (BImSchG, 4., 5., 9. BImSchV) sieht der VKU weiterhin Nachbesserungsbedarf. Als gänzlich neue Artikel sind Änderungen am Strafgesetzbuch, an der Abwasserverordnung und an der 27. BImSchV hinzugekommen.

Das  Gesamtergebnis der Bewertung des Erfüllungsaufwandes durch Bürger, Verwaltung und Wirtschaft bezüglich des Artikelgesetzes wurde von „entsteht der folgende Erfüllungsaufwand“ in „entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand“ geändert. Bezüglich der Erfüllung der Artikelverordnung fallen einige Pflichten weg. In beiden Fällen wurde die Analyse jedoch bis jetzt nicht vollständig vorgelegt.

Der VKU ist derzeit dabei, die Entwürfe gründlich zu prüfen, und wird weiterhin intensiv auf Verbesserungen im Sinne der kommunalen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung – und der anderen kommunalen Unternehmen – hinarbeiten.

Für Mitglieder stehen im geschützten Bereich weitere ausführliche Informationen zur Verfügung.

Ansprechpartner: Dr. Martin J. Gehring

 


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Termine Mai 2012

04.05. 10:30h 31. Sitzung Ausschuss des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
08.05. Social Media für Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
10.05. VKU-Finanzierungskonferenz
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
09.05. - 10.05. Branchenwissen Stadtwerke (Berlin)
10.05. 17:30h Parlamentarischer Abend am 10. Mai 2012 - MiFID II: Energiehandel im Fokus der Finanzaufsicht
07.05. - 11.05. IFAT ENTSORGA 2012 (Bayern)
15.05. 10:30h AK Vertrieb
15.05. 10:30h Workshop "Energievertrieb" (Thüringen)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
16.05. Workshop "Stadtwerke als Anbieter von Kommunikationsdiensten in Glasfasernetzen" (Baden-Württemberg)
15.05. - 16.05. 18:00h 25. Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsrates beim VKU (Sachsen)
22.05. Sitzung des VKU Landesvorstands Thüringen (Thüringen)
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas
23.05. - 24.05. Kompaktwissen Energie-Einkauf - Alles rund um die Beschaffung von Strom und Gas