PFAS-Belastungen in Nordrhein-Westfalen

Die Stoffgruppe der PFAS umfasst aktuell mehrere tausend Verbindungen und war früher auch unter der Bezeichnung „PFC“ (perfluorierte Chemikalien) oder „PFT“ (perfluorierte Tenside) bekannt. PFAS kommen nicht natürlich vor, sondern haben einen anthropogenen Ursprung. Einmal in den menschlichen Körper aufgenommen, können PFAS über einen sehr langen Zeitraum im Körper verbleiben und etwaige gesundheitliche Schäden verursachen. Mit den Belastungen von PFAS im Trink- und Abwasser beschäftigte sich der nordrhein-westfälische Landtagsausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in seiner Sitzung vom 09.03.2022.
Grundlegend für die parlamentarische Befassung ist ein Bericht der Landesregierung vom 04.03.2022, der die „PFAS-Abwasserwerte im ChemPark Leverkusen“ (Vorlage 17/6518) diskutiert. Dieser Bericht war notwendig geworden, weil die aktuelle Berichterstattung (bspw. im WDR) erhöhte PFAS-Werte – insbesondere im Bereich des ChemPark Leverkusen – aufgegriffen hat und aus diesem Grund eine Diskussion im Umweltausschuss des Landtags NRW erbeten wurde.
Da PFAS in den überwiegenden Kläranlagen nicht vollständig aus dem Abwasser entfernt werden können, verbleiben diese oft im Abwasser und gelangen auf diesem Weg auch in unsere Gewässer. In den einzelnen Rechtsbereichen werden PFAS unterschiedlich geregelt und es existieren keine einheitlichen Grenz-, sondern für Nordrhein-Westfalen lediglich nur durch das LANUV festgelegte Orientierungswerte. Diese Tatsache betrifft auch die Abwasserverordnung des Bundes, die keinen Stand der Technik zur Reduzierung von PFAS sowie keine einhergehenden Grenzwerte beinhaltet.
Mit der Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht bis zum 12.01.2023 werden erstmalig Grenzwerte für PFAS in Trinkwasser verbindlich eingeführt. Die Landesregierung gibt an, dass es keine flächendeckende Verpflichtung zu Untersuchung auf PFAS gebe, vielerorts jedoch schon hierauf untersucht werde (sowohl durch WVU als auch durch Gesundheitsämter). Die Untersuchungen hätten gezeigt, dass im Uferfiltrat entlang des Rheins und entlang der Ruhr geringe Konzentrationen von PFAS nachgewiesen werden können. Die Aufbereitung des Trinkwassers durch einzelne betroffene Wasserversorgungsunternehmen (z.B. durch Filtration/Aktivkohleadsorption) wird in der Folge zunehmender Belastungen aufwändiger und auch kostenintensiver.
Aus Sicht der VKU-Landesgruppe NRW gilt es zu prüfen, welche technischen Maßnahmen zur Reduzierung/Entfernung von PFAS aus dem Trinkwasser im Einzelfall notwendig und welche (auch finanziellen) Herausforderungen hiermit verbunden sind. Unabhängig hiervon vertritt der VKU NRW die Position, das Vorsorge- und Verursacherprinzip auch im Bereich von Belastungen durch PFAS verstärkt anzuwenden und umfassendere Anreize und Regelungen für einen vorsorgenden Schutz unserer Wasserressourcen zu schaffen.