Neufassung des NRW-Klimaschutzgesetzes voraussichtlich im Frühjahr 2021

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Die Landesregierung plant für Frühjahr 2021 eine Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) NRW. Der Referentenentwurf befindet sich zurzeit in der Ressortabstimmung. Die Verbändebeteiligung und das parlamentarische Verfahren sollen im ersten Quartal 2021 starten. Ursprünglich war die Novelle für Frühjahr 2020, dann für Herbst 2020 geplant.

Die Landesregierung strebt nach der Senkung der CO2-Emissionen im Jahr 2019 gegenüber 1990 um 38,3 Prozent einer Erhöhung der Klimaziele an. So sollen die CO2-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent reduziert werden. Bis zur Mitte des Jahrhunderts sollen sich die verschiedenen Sektoren weitgehend klimaneutral entwickeln. Zusätzliche Zwischenziele oder Sektorziele sind nicht geplant.

Bereits im Dezember 2019 hatte zu der Novelle ein Vorgespräch im Wirtschaftsministerium stattgefunden, an dem der VKU NRW teilgenommen hat. Bei dem Gespräch wurde seinerzeit in Aussicht gestellt, den § 5 KSG NRW, der die Landesregierung ermächtigt, die mehrheitlich kommunal beherrschten Unternehmen zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten zu verpflichten, in Richtung einer Selbstverpflichtung der Unternehmen zu entschärfen. Vom VKU NRW wurde dies im Grundsatz begrüßt, aber eine Beteiligung bei der Erarbeitung der Selbstverpflichtungsregelungen eingefordert.

Das KSG NRW wurde 2013 unter der Vorgängerregierung beschlossen. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass die Treibhausgasemissionen in NRW bis 2020 um 25 und bis 2050 um mindestens 80 Prozent reduziert werden müssen. Das 2020er-Ziel wurde aber bereits im Jahr 2017 erreicht. Ein verbindliches Ziel für 2030 ist im derzeitigen KSG NRW nicht enthalten.