Landeswassergesetz: Novellierung ist auf der Zielgeraden

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Bereits im letzten Newsletter hatten wir Sie darüber informiert, dass die Landesregierung an der Novellierung des Landeswassergesetzes arbeitet. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Januar 2021 geplant. Zielsetzung dabei ist, das Landeswasserrecht an bundesrechtliche Regelungen anzugleichen bzw. wirtschaftsfreundlichere Regelungen zu treffen.

In einigen wesentlichen Punkten ist der noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebrachte Entwurf eines novellierten Landeswassergesetzes aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft negativ zu bewerten. Die generell deregulierende und wirtschaftsfreundliche Stoßrichtung des Entwurfes ist mit Blick auf den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern ein Rückschritt. Grundsätzlich positiv zu bewerten ist dagegen die vorgesehene Konkretisierung des Vorranges der Wasserversorgung bei Wasserentnahmen. Der VKU NRW hat in Kooperation mit den NRW-Landesgruppen von BDEW und DVGW im Zuge der am 09.11.2020 stattgefundenen Verbändeanhörung erneut Stellung bezogen. Unsere Stellungnahme finden Sie <link verband struktur vku-in-den-laendern nordrhein-westfalen publikationen stellungnahme-novelle-landeswassergesetz>hier.

Die Zeit nach der Verbändeanhörung haben wir genutzt, um weitere Gespräche mit Landtagsabgeordneten zu führen und dürfen nun berichten, dass bezüglich der Streichung des Bodenschatzgewinnungsverbots in § 35 Absatz 2 LWG-E zumindest ein Teilerfolg erzielt werden konnte. So wird es nach derzeitigem Stand keine ersatzlose Streichung des Abgrabungsverbotes in Wasserschutzgebieten geben. Dies verdeutlicht der Änderungsantrag der Fraktionen CDU und FDP zu dem „Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts“ vom 08.12.2020, der unter: MMD17-12060.pdf (nrw.de) zu finden ist. Das nach dem Änderungsantrag spätere Inkrafttreten des Abgrabungsverbots ist zu begrüßen. Allerdings ist fraglich, inwieweit das Verordnungsverfahren zur Wasserschutzgebietsverordnung, von dessen Abschluss das Inkrafttreten der Streichung des § 35 Absatz 2 abhängig gemacht werden soll, im September 2021 tatsächlich abgeschlossen ist. Auf diese Problematik werden wir gemeinsam mit der Landesgruppe des BDEW in einer erneuten Stellungnahme hinweisen.