EEG-Reform: VKU NRW setzt sich auf Landesebene für Nachbesserungen ein

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Die am 23.09.2020 vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) befindet sich inzwischen auf der Zielgeraden und soll am 01.01.2021 in Kraft treten. Aufgrund des großen Beratungsbedarfs innerhalb der Koalition konnte die 2./3. Lesung nicht wie geplant am 27.11.2020 stattfinden, sondern wurde auf die 51. KW verschoben. Heute Abend nun soll der Entwurf im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen werden. Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag das EEG in dieser Woche beschließt.

Am 18.11.2020 hat VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing als Sachverständiger an einer Expertenanhörung zur EEG-Reform im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie teilgenommen und dort Nachbesserungen gefordert. Zuvor hatte der VKU eine umfangreiche schriftliche <link themen energiewende vku-nimmt-stellung-zur-eeg-reform>Stellungnahme vorgelegt.

Aber nicht nur im Bund, auch in NRW war die Reform des EEG ein zentrales Thema. So war die Novelle bereits am 30.09.2020 Gegenstand einer Anhörung im Landtagsausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung, an der VKU NRW-Landesgruppengeschäftsführer Markus Moraing als Sachverständiger teilgenommen hat. Wir berichteten dazu in einem Beitrag unseres letzten Newsletters.

Anschließend hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 06.11.2020 zahlreiche Änderungen vorgeschlagen, darunter viele Forderungen, die auf die Landesregierung NRW zurückgehen und auch vom VKU vertreten werden. In der Gegenäußerung der Bundesregierung, die in der Kabinettssitzung vom 18.11.2020 beschlossen wurde, wurden allerdings fast alle Vorschläge der Länderkammer abgelehnt.

Am 27.11.2020 haben die Regierungsfraktion CDU und FDP den Antrag „Impulse aus Nordrhein-Westfalen für ein Energiesystem der Zukunft“ in den Landtag NRW eingebracht, der mit den Stimmen von CDU und FDP angenommen wurde. Darin beauftragt der Landtag die Landesregierung sich auf Bundesebene unter anderem dafür einzusetzen, die technologiespezifischen Zubaupfade auf ein realistisch angehobenes Ausbauziel 2030 anzupassen und die Förderbedingungen für die Photovoltaik zu verbessern – Forderungen die auch der VKU erhebt.

Der VKU NRW hat diese landespolitischen Aktivitäten eng begleitet und war in stetem Austausch mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium NRW sowie mit NRW-Landtags- und NRW-Bundestagsabgeordneten, um die entscheidenden finalen Beratungen mit Vorschlägen zu unterstützen.