Masterplan Gigabit-Infrastruktur: Ausbau geht schleppend voran
Knapp vier Jahre nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes zur Förderung von Glasfaserprojekten bleibt die Auszahlung der bewilligten Mittel das größte Problem des Programmes. Seit dem Programmstart im Jahr 2015 wurden laut Bundesregierung bis zur Mitte diesen Jahres rund 4,5 Mrd. Euro für den Ausbau und Betrieb von Breitbandnetzen bewilligt, davon jedoch bislang nur ca. 150 Mio. Euro tatsächlich ausgezahlt. Lediglich 50 Mio. Euro seien dabei tatsächlich in die Errichtung von Infrastruktur geflossen, während 100 Mio. Euro für Planungsleistungen verwendet wurden.
Auch die bisherige NRW-Bilanz lässt sich kaum beschönigen: Knapp 878 Mio. Euro Fördergelder wurden aus Bundesprogrammen gebilligt, bisher aber nur ca. 30 Mio. Euro tatsächlich an die Zahlungsempfänger (Kommunen, Städte und Kreise) ausgezahlt. Die überwiegende Mehrheit der Fördergegenstände stellen dabei Beratungsleistungen sowie Wirtschaftlichkeitslücken im Bereich des Gigabitausbaus beim Gewerbe dar. Die Bezuschussung von Wirtschaftlichkeitslücken aus den Fördermitteln des Bundes deutet auf die Wahl des Zuschussmodelles für den Breitbandausbau durch die beantragenden Kommunen hin.
In ihrem Koalitionsvertrag hatte die nordrhein-westfälische Landesregierung vereinbart, einen Gigabit-Masterplan aufzusetzen. Dieser beinhaltet das Kernziel, den Ausbau gigabitfähiger Netzinfrastrukturen zu beschleunigen und Nordrhein-Westfalen bis 2025 mit einem flächendeckenden, konvergenten Gigabit-Netz auszustatten. Vorrangig, d. h. bis zum Jahr 2022, sollen alle Gewerbegebiete, Schulen, Bildungseinrichtungen sowie Landesbehörden versorgt sein. Aus aktuellen Bundestags- sowie Landtagsanfragen geht allerdings hervor, dass lediglich 955 Schulen in NRW derzeit tatsächlich mit einem gigabitfähigen Anschluss ausgestattet sind. Bei insgesamt 5.523 Schulen in NRW entspricht dies einem Anteil von nicht einmal 18 Prozent. Die aktuellen Anfragen zeigen außerdem, dass die große Mehrheit der Schulen in NRW derzeit für eine eigenwirtschaftliche Erschließung oder Erschließung mit Fördermitteln lediglich vorgesehen ist.
Abzuwarten bleibt, wie sich die auf Bundesebene geplante Einführung der zukünftigen Förderung von grauen Flecken auf die Aktivitäten der kommunalen Unternehmen auswirken und ob diese zu den politisch erwünschten Zielsetzungen führen wird. Das Programm zur Förderung von grauen Flecken wird derzeit durch die EU-Kommission geprüft. Auch auf Landesebene dürften sich nach dessen Einführung Änderungen ergeben. Die derzeitige Ausschreibungssystematik des Förderprogramms sieht ausschließlich eine Förderung für Unternehmen vor, die auch Endkundengeschäft betreiben (Wholesale Only). Der VKU kritisiert, dass damit diejenigen Unternehmen außen vor bleiben, die ausschließlich Infrastruktur ausbauen.
Bei Rückfragen zum Gigabit-Ausbau in NRW können Sie sich gern an Nele Lange wenden.