Landesregierung plant Novelle des Klimaschutzgesetzes NRW

Die Landesregierung beabsichtigt eine Novellierung des Klimaschutzgesetzes NRW. Dazu haben Anfang Dezember Vorgespräche im Wirtschaftsministerium stattgefunden. In Aussicht gestellt wurde dabei die Abschaffung der Pflicht zur Aufstellung von Klimaschutzkonzepten für kommunale Unternehmen.

Das Klimaschutzgesetz (KSG) NRW wurde 2013 von der Vorgängerregierung vorgelegt und vom Landtag verabschiedet. Das Gesetz legt unter anderem fest, dass die Treibhausgasemissionen in NRW bis 2020 um 25 und bis 2050 um mindestens 80 Prozent reduziert werden müssen.

Die aktuelle Landesregierung hat sich zu den Zielen des nordrhein-westfälischen KSG bekannt, aber bereits im Koalitionsvertrag eine Überarbeitung angekündigt, die das Gesetz von klimapolitisch unwirksamen und bürokratisch bevormundenden Regelungen befreien solle. Mit einer Novellierung wolle man die Unternehmen und Kommunen dabei unterstützen, die Chancen zu nutzen, die sich ihnen durch Klimaschutz bieten.

Derzeit arbeitet die Landesregierung an einem Referentenentwurf für eine Novellierung des KSG NRW. Zuvor hatte die Landesregierung noch die Entwicklung auf der Bundesebene zum Bundes-KSG abgewartet, dessen Entwurf inzwischen von der Bundesregierung beschlossen wurde. Unter Berücksichtigung des aktuellen Stands auf der Bundesebene soll die Novelle nun zügig vorangebracht werden. Eine Verabschiedung ist für das erste Halbjahr 2020 geplant.

Zu Vorgesprächen zu diesem Thema hatte das MWIDE Anfang Dezember Vertreter von Verbänden und Wissenschaft zu einer Beiratssitzung eingeladen, an der auch die VKU-Landesgruppe teilgenommen hat. In der Sitzung wurden einige Elemente eines zu novellierenden Landesklimaschutzgesetzes diskutiert und grundsätzliche Positionen zu möglichen Inhalten des zukünftigen Gesetzes ausgetauscht. Nach ersten Informationen soll sich das novellierte KSG an den Zielen und Maßnahmen des Bundes-KSG orientieren. Angestrebt werde für 2030 eine Treibhausgasminderung von 55 Prozent gegenüber 1990 und für 2050 die Treibhausgasneutralität. Zusätzliche Zwischenziele oder Sektorziele seien nicht geplant. In der Sitzung wurde zudem in Aussicht gestellt, den § 5 KSG NRW, der die Landesregierung ermächtigt, die mehrheitlich kommunal beherrschten Unternehmen zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten zu verpflichten, in Richtung einer Selbstverpflichtung der Unternehmen zu entschärfen. VKU-seitig wurde dies im Grundsatz begrüßt, aber eine Beteiligung der Landesgruppe bei der Erarbeitung der Selbstverpflichtungsregelungen eingefordert.

Die Landesgruppe wird den Prozess auch weiterhin eng begleiten und die VKU-Positionen einbringen.

Bei Rückfragen zum KSG NRW können Sie sich gern an Dr. Jürgen Kruse wenden.