NRW-Regierungskoalition legt Windenergieausbaupaket vor

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Die Koalitionsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben am 13.12.2022 ein Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem der Ausbau der Windenergie in NRW beschleunigt werden soll. Die Vorschläge haben die Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag festgehalten, der in der kommenden Woche in Verbindung mit einem Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden soll.

In dem Antrag werden verschiedene Maßnahmen zur Erweiterung der Flächenkulisse und Steigerung der Akzeptanz vorgeschlagen, die die Landesregierung konzipieren und noch im Jahr 2023 umsetzen soll, darunter unter anderem:

  • Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger durch ein Bürgerenergiegesetz unmittelbar und verpflichtend finanziell am Erlös von Windenergieanlagen zu beteiligen
  • eine geeignete Regelung zu schaffen, die die Errichtung von Windenergieanlagen auf forstlichen Kalamitätsflächen und Nadelwaldflächen ermöglicht
  • eine Vergabeoffensive für Windenergieanlagen auf landeseigenen Flächen zu starten
  • zeitgleich zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien eine Netzausbauoffensive für NRW zu starten

Der Gesetzentwurf sieht vor, weitere Ausnahmen von der pauschalen 1.000-Meter-Abstandsregelung zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in das Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen aufzunehmen: Beim sog. Repowering - also der Modernisierung, Erneuerung und Leistungssteigerung - von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien soll künftig auf den 1.000-Meter-Mindestabstand verzichtet werden. Ebenfalls keine Anwendung finden soll dieser auf Flächen innerhalb von Windenergiegebieten, wie sie im Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes (= Artikel 1 des sog. "Wind-an-Land-Gesetzes") beschrieben sind.

Der Antrag wird am 20.12.2022 in den Landtag eingebracht werden. Parallel wird auch das parlamentarische Verfahren zum Gesetzentwurf eingeleitet. Die 1. Lesung des Gesetzentwurfs steht auf der Tagesordnung des Plenums am 20.12.2022; vorgesehen ist die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung - federführend -, an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Das Gesetzgebungsverfahren soll spätestens am 31.05.2023 abgeschlossen werden.

Die VKU-Landesgruppe NRW hat ihre Mitglieder am 15.12.2022 in einem digitalen VKU-NRW-Morning-Briefing über das Vorhaben informiert. Als Gesprächspartner konnte dafür Herr Dr. Jan Heinisch MdL, Stellv. Fraktionsvorsitzender der CDU (Wirtschaft und Energie), gewonnen werden. Herr Dr. Heinisch hat die Pläne der Koalitionsfraktionen vorgestellt und ist im Anschluss in den Austausch mit der Mitgliedschaft getreten.

Es ist davon auszugehen, dass der Landtag zeitnah eine Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf einleiten wird. Hierfür wird die LG NRW eine Stellungnahme unter Einbindung der Mitgliedschaft erarbeiten und in das parlamentarische Verfahren einbringen. Auch den Umsetzungsprozess der Maßnahmenvorschläge aus dem Antrag wird die LG NRW eng begleiten.