Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen

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Im Juli ereignete sich in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die gravierendste Hochwasserkatastrophe seit vielen Jahren, bei der enorme Schäden auch an den Infrastrukturen der kommunalen Unternehmen entstanden sind. Nach der überwiegenden Bewältigung der unmittelbaren Wiederherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser sowie einer Abfall- und Telekommunikationsinfrastruktur steht nun die Frage des langfristigen Wiederaufbaus im Vordergrund. Besonders relevant scheint hier die klimafolgengerechte und hochwassersichere Gestaltung der Infrastrukturen von Kommunen, Privathaushalten und Unternehmen aber auch der Kommunalwirtschaft. Klar ist, dass solche extremen Wetterereignisse in Zukunft vermehrt auftreten können und neben der Bekämpfung der Ursachen auch eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels vorgenommen werden muss.

Zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen für den Wiederaufbau hat der Bundestag das Aufbauhilfegesetz 2021 eingebracht, welches am 10.09.2021 abschließend durch den Bundesrat verabschiedet wurde. Durch das Bundesaufbauhilfegesetz wird ein Sondervermögen eingerichtet, aus welchem die durch das Hochwasser bedingten Schäden unmittelbar betroffener Städte und Gemeinden, Privathaushalte und Unternehmen sowie kommunaler Unternehmen reguliert werden sollen. Parallel zu den bundesgesetzgeberischen Aktivitäten wurde auch in Nordrhein-Westfalen eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen. Entsprechend der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde das NRW-Wiederaufbauhilfegesetz 2021 in 2. Lesung am 09.09.2021 verabschiedet. In derselben Plenarsitzung wurde unmittelbar im Anschluss das Nachtragshaushaltsgesetz 2021 in 3. Lesung verabschiedet.

Eine entsprechende Förderrichtlinie, welche die genaue Verteilung der Hilfsgelder definiert, wurde am 13.09.2021 durch das zuständige Kommunalministerium (MHKBG) unter Federführung von Frau Ministerin Scharrenbach veröffentlicht. Über ein virtuelles Förderportal des Landes NRW ist es seit dem 17.09.2021 nun möglich, bis zum 30.06.2023 entsprechende Wiederaufbauanträge zu stellen. Förderzweck ist die hochwasserbedingte Beseitigung von Schäden, die unmittelbar auf die Hochwasserkatastrophe zurückzuführen sind. Hierzu zählen auch Schäden, die durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende oder beschädigte Abwasseranlagen, Regenrückhaltebecken und Einrichtungen zur Wasserversorgung einschließlich Talsperren und Schäden durch Hangrutsch entstanden sind, soweit sie dem unmittelbaren Schadensereignis zugeordnet werden können. Gefördert werden können insbesondere auch Maßnahmen zur Wiederherstellung von wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen, wie beispielsweise Trinkwasserversorgungsanlagen, Abfallentsorgungsanlagen sowie Anlagen zum Schutz vor Hochwasser, Starkregen und wasserbaulichen Anlagen sowie der Gewässerinfrastruktur. Für diese und alle weiteren aus dem Schadensereignis resultierenden Wiederaufbaumaßnahmen etwa im Bereich der Strom- und Gasversorgung sind alle betroffenen Unternehmen einschließlich solcher mit kommunaler Beteiligung antragsberechtigt. Die Aufgabe der Bewilligungsbehörde sowie der auszahlenden Stelle nimmt die NRW.BANK wahr.

Etwas unglücklich erscheint die Formulierung, dass Schäden bei einer nicht bestehenden Schadensversicherung durch „eine Sachverständige oder einen Sachverständigen, die oder der dazu befähigt ist“, zu bescheinigen sind. Befähigte Personen müssen nicht zwangsläufig Sachverständige, sondern können auch sachkundige Personen sein. Ein Sachverständiger muss allerdings gemäß aktueller Rechtsprechung eine fundierte und nachweisbare Ausbildung und in der der Folge Qualifikation aufweisen. Deswegen erscheint es aus Sicht des VKU empfehlenswert, einen entsprechend fachlich qualifizierten Sachverständigen zur Schadensbegutachtung zu engagieren. Insgesamt betrachtet begrüßt die VKU-Landesgruppe die Inhalte der Förderrichtlinie und die hiermit verbundene Intention der Landesregierung, die entstandenen Schäden schnellstmöglich zu beseitigen.