Novellierung des Landeswassergesetzes schreitet voran

Bereits im letzten Newsletter hatten wir Sie darüber informiert, dass die Landesregierung an der Novellierung des Landeswassergesetzes arbeitet. Zielsetzung dabei ist, das Landeswasserrecht an bundesrechtliche Regelungen anzugleichen bzw. wirtschaftsfreundlichere Regelungen zu treffen.
Anfang 2020 verdichteten sich die Hinweise, dass die Veröffentlichung eines entsprechenden Referentenentwurfes bevorsteht. Am 12.05.2020 wurde sodann der VKU-Landesgruppe NRW ein offizieller Referentenentwurf mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 03.06.2020 übermittelt.
Die Landesgruppe hat von dieser Möglichkeit in Kooperation mit den Landesgruppen von BDEW und DVGW Gebrauch gemacht und zahlreiche Mitgliedsunternehmen bei der Erarbeitung der Positionen eingebunden. Bereits am 10.06.2020 fand anschließend eine Anhörung mit der für die LWG-Novelle zuständigen Referatsleiterin statt, bei der wir unsere Positionen eingebracht haben. Noch im Juni führten wir in Kooperation mit den Landesgruppen von BDEW und DVGW Gespräche mit Vertretern der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen durch, in der wir die Kernbotschaften unserer Stellungnahme kommuniziert haben. Unsere Stellungnahme finden Sie hier.
In einigen wesentlichen Punkten ist der noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebrachte Entwurf eines novellierten Landeswassergesetzes aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft negativ zu bewerten. Die generell deregulierende und wirtschaftsfreundliche Stoßrichtung des Entwurfes ist mit Blick auf den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern ein Rückschritt. Grundsätzlich positiv zu bewerten ist dagegen die vorgesehene Konkretisierung des Vorranges der Wasserversorgung bei Wasserentnahmen. Aber auch in diesem Punkt gibt es Anpassungsbedarf mit Blick auf den vorliegenden Entwurf. Mit Blick auf die voraussichtlich im November stattfindende Anhörung im Landtag erarbeiten wir derzeit ebenfalls in Kooperation mit den Landesgruppen von BDEW und DVGW ein gesondertes Positionspapier zur geplanten Regelung zum Vorrang für Trinkwasserversorgung.
Die Zeit bis zur Anhörung werden wir nutzen, in Gesprächen die Botschaften aus unserer Stellungnahme sowie aus dem ergänzenden Positionspapier nochmals zu kommunizieren.