Landesweite Wasserschutzgebietsverordnung – Projektstart

Am 16. Juli 2016 ist das novellierte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten. Das Gesetz ermächtigt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV), Schutzbestimmungen für alle oder mehrere Wasserschutzgebiete in einer landesweiten Rechtsverordnung zu treffen. Ziel der Verordnung ist es insbesondere, den Verwaltungsaufwand bei Bezirksregierungen und Unteren Wasserbehörden durch materielle Standards zu verringern.

Das MULNV hat sich entschlossen, das Verordnungsverfahren mit einem fachlichen Erarbeitungsprozess von circa einem Jahr vorzubereiten. Dies wird durch ein Konsortium aus ahu GmbH und IWW GmbH und der Kanzlei Wolter Hoppenberg begleitet. Die VKU-Landesgruppe NRW wird die Erarbeitung der Verordnung als Mitglied im Lenkungskreis begleiten und Positionen zum Beispiel zur Gefährdungsbewertung einbringen.

Sofern Sie weitere Informationen zu dem Thema benötigen oder eigene Positionen in den Prozess einbringen möchten, wenden Sie sich gerne an Herrn Christoph Humpert.