Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Heizstrom der Landeskartellbehörde NRW
Die Landeskartellbehörde (LKartB) Nordrhein-Westfalen hat ihren Abschlussbericht zu der Sektoruntersuchung Heizstrom (Nachtspeicher- und Wärmepumpenstrom) vorgelegt. In diesem Bericht werden die Ergebnisse der Sektoruntersuchung, die durch zwei Abfragen im März 2018 und im Juli 2018 durchgeführt wurde, im Einzelnen dargestellt.
Die LKartB geht mit dem Bundeskartellamt (BKartA) davon aus, dass der Markt für die Lieferung von Heizstrom sachlich von den anderen Märkten für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom unterschieden werden muss. Die LKartB geht auch weiterhin davon aus, dass der räumliche Markt auf das jeweilige Versorgungsnetz begrenzt bleibt.
Die LKartB hat in der Sektoruntersuchung keine marktzutrittshemmenden oder marktverschließenden Schwierigkeiten für die Lieferung von Heizstrom ermitteln können, trotzdem sei keine nennenswerte Dynamik des Wettbewerbsgeschehens festzustellen.
In Bezug auf die Frage der Konzessionsabgabe schließt sich die LKartB nicht der Auffassung des BKartA an, dass für alle Heizstromlieferungen immer die niedrigere Konzessionsabgabe von 0,11 Ct/kWh angesetzt werden muss. Die rechtliche Lage sei unklar, die Rechtsprechung mache auch deutlich, dass in bestimmten Fällen auch die Konzessionsabgabe von 0,61 Ct/kWh angesetzt werden könne.
Die LKartB befürwortet deswegen eine Überarbeitung der Konzessionsabgabenverordnung, um die Unklarheiten zu beseitigen. Die LKartB hat im Rahmen der Sektoruntersuchung sich diejenigen Vertriebe angesehen, deren Preise mindestens 10 % über dem errechneten Durchschnittspreis für Nachtstrom bei gemeinsamer Messung, für Nachtstrom bei getrennter Messung oder für Wärmepumpenstrom lagen. Als Verbrauch wurde bei Nachtstrom jeweils 8000 kWh/a, bei Wärmepumpenstrom 3000 kWh/a angesetzt. Bei der Überprüfung der betroffenen Unternehmen ergab sich aber kein Anzeichen für missbräuchliches Verhalten.
Den Abschlussbericht können Sie hier herunterladen. Bei Rückfragen zur Sektoruntersuchung Heizstrom können Sie sich an Herrn Dr. Jürgen Kruse wenden.