Sicherung der Grundversorgung: Aktivitäten des VKU NRW

Die spätestens seit der zweiten Jahreshälfte 2021 einsetzenden extremen Preisentwicklungen auf den Strom- und Gasmärkten haben dazu geführt, dass etliche Lieferanten die Belieferung von Kunden vorzeitig eingestellt haben. Die Folge war ein sehr starker und nicht vorhersehbarer Zustrom an Kunden in die Grund- und Ersatzversorgung. Dies führte zu hohen Belastungen bei den Grundversorgern, die für die ungeplanten Kunden kurzfristig Energie zu hohen Preisen an den Großhandelsmärkten zukaufen mussten. Aufgrund dieser Lage entschieden sich viele Stadtwerke auch in NRW, entweder die Grundversorgungstarife für alle anzuheben oder eine Aufteilung der Grundversorgungspreise in einen Bestands- und einen Neukundenpreis vorzunehmen. Die gestiegenen Grundversorgungstarife riefen Verbraucherschutzverbände, vor allem auch die Verbraucherzentrale NRW, auf den Plan und führten auch in der Politik zu einer Diskussion über notwendige Maßnahmen zur Begegnung der Energiepreiskrise im Allgemeinen und zum Schutz sozial schwacher Haushalte im Speziellen.
Die VKU-Landesgruppe NRW hat die Positionen der Kommunalwirtschaft zu diesem Thema gegenüber der Landespolitik eingebracht und dafür auch medial über einer Pressemitteilung am 14. Januar 2022 geworben.
Das Land NRW hat vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen eine Bundesratsinitiative gestartet. Dazu hat es am 11. Februar 2022 einen Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zu „Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Wirtschaft und zur Stabilisierung der Energiepreise“ eingebracht. In dem Antrag wird unter anderem gefordert:
- die EEG-Umlage schnellstmöglich zu beenden und die Stromsteuer dauerhaft auf das europäische Mindestmaß zu senken
- eine temporäre Reduzierung der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer zu prüfen
- Veränderungen zum Schutz der Grundversorgung vorzunehmen, insb. mit Blick auf die Abwälzung des wirtschaftlichen Risikos von Energielieferanten, die die Belieferung ihrer Kundinnen und Kunden aus Kostengründen einstellen, auf die Grundversorger
- den EE-Ausbau zu beschleunigen und die bisherigen Ausbauziele zu erhöhen
- die Gasinfrastruktur (Pipelines, Speicher, H2-ready-Gaskraftwerke) zu erhalten und auszubauen
Der Antrag ist aus VKU-Sicht positiv zu bewerten. Er enthält unter anderem mit den Forderungen nach der Senkung der Stromsteuer, der Verbesserung des Schutzes der Grundversorgung und dem Erhalt der Gasinfrastruktur viele Forderungen, für die sich die Landesgruppe an verschiedener Stelle bei der Landesregierung eingesetzt hat.
Bereits im November 2021 hatte die Landeskartellbehörde NRW eine kartellrechtliche Bewertung zum Thema gespaltene Grundversorgerpreise vorgenommen und der Landesgruppe zur Verfügung gestellt. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob es energie(kartell)rechtlich problematisch ist, für Neukunden, die in die Grundversorgung fallen, weil einige Energievertriebe ihre Lieferung einstellen bzw. insolvent werden, einen höheren Grundversorgungstarif anzusetzen, als für Bestandskunden. Die Landeskartellbehörde kam zu dem Ergebnis, dass eine solche Vorgehensweise zulässig und wirtschaftlich meistenteils auch geboten ist. Letztendlich realisiere sich hier das unternehmerische Risiko der preisgünstigen Energielieferanten nicht bei diesen, sondern bei den Grundversorgern. Unterschiedliche allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgung seien mithin weder energierechtlich noch kartellrechtlich zu beanstanden. Diese Rechtsauffassung bestätigte die auch vom VKU vertretene Rechtsposition.
Die VKU-Landesgruppe hat zudem gemeinsam mit dem BDEW NRW Gespräche mit der Verbraucherzentrale NRW geführt und dort deutlich gemacht, dass nicht die Grundversorger Verursacher der hohen Preise sind, sondern dass vielmehr das Verhalten der sogenannten Energiediscounter für die aktuelle Lage einiger Verbraucher in Deutschland ursächlich ist.