NRW beschließt bundesweit erstes eigenständiges Klimaanpassungsgesetz

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN und AFD wurde der Gesetzentwurf zum Klimaanpassungsgesetz NRW (KlAnG) am heutigen Tag durch den Landtag angenommen. Dem Gesetzentwurf lag eine Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zugrunde. Somit ist Nordrhein-Westfalen das bundesweit erste Bundesland, welches ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz verabschiedet hat. Zuvor wurde das Themenfeld „Klimaanpassung“ durch das Klimaschutzgesetz NRW geregelt, das in einer novellierten Fassung in gleicher Plenarsitzung am heutigen Tag verabschiedet wurde.
Grund für ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz sind die zunehmenden Risiken durch die Folgen des Klimawandels, konkret zu betrachten anhand von Hochwasser-, Niedrigwasser- und Starkregenereignissen sowie Hitze- und Dürreperioden und weiterer Extremwettereignisse. Für die Wasserwirtschaft sind insbesondere sinkende Grundwasserneubildungsraten und sinkende Füllstände in Oberflächengewässern mit einhergehenden Herausforderungen verbunden. Situationen der Wasserknappheit treten schon heute vermehrt auf und werden die tagtägliche Arbeit der Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft noch weiter beeinflussen. Versorgungsengpässe konnten bis heute weitestgehend durch die Arbeit und die Fachexpertise der Wasserversorgungsunternehmen abgewendet werden. Deswegen begrüßt die Landesgruppe des VKU die Schaffung eines Klimaanpassungsgesetzes auf Landesebene und fordert, weitere Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf regionaler Ebene zu gestalten. Denn nichts geschieht, wenn es nicht vor Ort geschieht.
Das Klimaanpassungsgesetz NRW beinhaltet in seiner aktuellen Fassung ein verwaltungstechnisches Berücksichtigungsgebot, sämtliche planerischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene auch unter Klimaanpassungsgesichtspunkten zu betrachten und etwaige Maßnahmen auf eine aktive Klimaanpassung hin zu bewerten und auszurichten. Der Gesetzentwurf sei jedoch nicht allumfassend und müsse weiter ausgestaltet und um weitere Gesichtspunkte ergänzt werden, so der Tenor bei Umweltministerin Heinen-Esser und der Landespolitik. Beispielhaft lassen sich die eben angesprochenen nicht beinhalteten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene benennen. Geschaffen werden soll durch den Gesetzentwurf jedoch eine umfassende Klimaanpassungsstrategie sowie ein eigener Klimaanpassungsbeirat auf Landesebene.
Für unsere kommunalen Mitgliedsunternehmen ist der Gesetzentwurf mit keinen unmittelbaren Pflichten verbunden, beinhaltet hingegen auch keine weiteren Rechte oder Stärkungen für die Kommunalwirtschaft. Positiv hervorzuheben ist jedoch der grundsätzliche politische Wille, Maßnahmen der Klimaanpassung verstärkt in den Fokus zu nehmen. Die Landesgruppe verfolgt die weitere Ausgestaltung im Themenfeld „Klimaanpassung“, um die kommunalwirtschaftlichen Interessen zu verdeutlichten.