Landtag NRW beschließt Gesetz zur Einführung von Mindestabständen für Windräder zur Wohnbebauung

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Der Landtag NRW hat heute den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen in zweiter Lesung beschlossen. Mit dem Gesetz will die NRW-Landesregierung pauschale Mindestabstände von 1.000 Metern für Windenergieanlagen zu bestimmter Wohnbebauung einführen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD. Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf vom 23.12.2020 gibt es zahlreiche Änderungen, gegenüber dem Regierungsentwurf vom 21.04.2021 wurden allerdings keine Änderungen vorgenommen. Das Gesetz wird am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.

Der angenommene Regierungsentwurf sieht einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen und innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile vor, sofern dort Wohngebäude nicht nur ausnahmsweise zulässig sind. Des Weiteren soll der Mindestabstand zu Wohngebäuden im Geltungsbereich von Außenbereichssatzungen gelten. Die 1.000-Meter-Regelung gilt auch für das sogenannte Repowering bestehender Windenergieanlagen. Für bestehende Flächennutzungspläne gilt ein Bestandsschutz; sie bleiben von der 1.000-Meter-Regelung unberührt. Für Anlagen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über eine Baugenehmigung verfügen, aber noch nicht errichtet sind, gilt genauso wie für Altanlagen und bis zum 21.12.2020 vollständig vorliegende Bauanträge ebenfalls ein Bestandsschutz. Von der Mindestabstandsregelung können Gemeinden mittels Bauleitplanung im Sinne geringerer Abstandsanforderungen bis zu den bisherigen Grenzen des Immissionsschutzrechts abweichen.

Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf weist der Regierungsentwurf zahlreiche Änderungen auf. Mit ihrer Kritik am Referentenentwurf (siehe Stellungnahme vom 01.02.2021) hatte die VKU-Landesgruppe NRW in wesentlichen Punkten bei der Landesregierung Gehör gefunden, vor allem hinsichtlich der Streichung der rechtsunsicheren sogenannten 10-Häuser-Regel sowie der Schaffung einer Ausnahmeregel für bestehende Flächennutzungspläne bzw. des Verzichts auf den hier zunächst geplanten 720-Meter-Abstand.

Am Regierungsentwurf wurden durch den federführenden Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sowie den mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung dagegen keinerlei Änderungen mehr vorgenommen. Dabei stieß der Entwurf bei der gemeinsamen Anhörung der beiden Ausschüsse am 31.05.2021 auf deutliche und breite Kritik der Sachverständigen: Der pauschale Mindestabstand von 1.000 Metern wurde mehrheitlich abgelehnt, kritisiert wurde außerdem die Mitgeltung der Abstandsregel für das Repowering. Auch die VKU-Landesgruppe NRW hat an der Anhörung teilgenommen und weitere Änderungen gefordert, insbesondere eine Ausnahmeregelung für das Repowering (siehe Stellungnahme vom 20.05.2021). Diese Punkte wurden von den Regierungsfraktionen bedauerlicherweise nicht mehr berücksichtigt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die nun beschlossene Abstandsregelung trotz der erfolgten Nachbesserung am ursprünglichen Gesetzentwurf den erforderlichen Aus- und Umbau der Windenergie in NRW behindern und damit die Erreichung der (gerade erst verschärften) NRW-Klimaschutzziele erschweren wird. Entsprechend hat sich die VKU-Landesgruppe NRW heute mit einer Pressemitteilung geäußert.