Landtagsausschuss konsultiert Experten zu landespolitischen Hemmnissen für den Windenergieausbau

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Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung des nordrhein-westfälischen Landtags beschäftigte sich am 9. März 2022 im Rahmen einer Anhörung mit dem Windenergieausbau in NRW. Anlass war der Antrag „Zeit für Taten beim Klimaschutz: Landespolitische Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie konsequent abbauen“, den die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen am 16. Dezember 2021 in den Landtag eingebracht hatte. Die VKU-Landesgruppe NRW war als Sachverständiger zu der Anhörung geladen. Im Vorfeld der Anhörung hatte die VKU-Landesgruppe eine Stellungnahme zu dem Antrag abgegeben.

In dem Antrag wird die Landesregierung unter anderem aufgefordert:

  • den 1000-Meter-Mindestabstand umgehend zurückzuziehen und dazu einen Gesetzentwurf zur Streichung von § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) einzubringen
  • zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung planerisch zu sichern und jährliche Ausbauziele zu definieren
  • durch eine Standardisierung Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Rechtssicherheit von Genehmigungsbescheiden zu erhöhen
  • im Dialog mit den beteiligten Akteuren und durch die Überarbeitung des Artenschutzleitfadens die Planungs- und Rechtssicherheit bei der Artenschutzprüfung für Windenergieplanungen zu verbessern

Der Antrag ist aus VKU-Sicht positiv zu bewerten. Er enthält zahlreiche Forderungen, für die sich der VKU NRW fortwährend bei Landesregierung und -politik eingesetzt hat. In der Stellungnahme wurde der Antrag entsprechend begrüßt, aber auch noch einmal aufgezeigt, welche landespolitischen Maßnahmen zum Abbau von Hemmnissen für den Windenergieausbau aus kommunalwirtschaftlicher Sicht vorrangig zu ergreifen sind. Diese Vorschläge hat der VKU NRW auch in der Anhörung artikuliert.

Nach der Beratung der Ergebnisse der Anhörung im Ausschuss wurde der Antrag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Die abschließende Beratung und Abstimmung im Landtagsplenum sollen auf Basis der entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen.