NRW-Klimaanpassungspolitik: Beirat Klimaanpassung NRW

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Das im Jahr 2021 erlassene Klimaanpassungsgesetz NRW sieht in §11 vor, dass „[d]as für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zuständige Ministerium […] einen Beirat ein[setzt], der die Klimaanpassungspolitik in Nordrhein-Westfalen beratend begleitet. Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern relevanter gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Bereiche des Landes.“ Der Beirat Klimaanpassung NRW soll die in §8 KAG NRW genannte und noch zu erarbeitende Klimaanpassungsstrategie maßgeblich mitgestalten bzw. hat in der Folge auch einen maßgeblichen Einfluss auf die inhaltliche Ausgestaltung und die Akzentuierung der Klimaanpassungsstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen.

Am 19.11.2021 trat der Beirat Klimaanpassung NRW zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen, an der insgesamt 22 Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen teilgenommen haben. Die VKU-Landesgruppe NRW wurde zu diesem Zeitpunkt nicht beteiligt. Der zuständige Abteilungsleiter im Umweltministerium (MULNV) Viktor Haase begründete diese Entscheidung in einer Sitzung des VKU-Ausschusses Wasser/Abwasser NRW am 16.11.2021 in Remscheid damit, dass die kommunale und aus seiner Sicht damit auch kommunalwirtschaftliche Perspektive über die kommunalen Spitzenverbände eingebracht werden würde. In der Folge hat die VKU-Landesgruppe NRW in einem offiziellen Schreiben an das Umweltministerium dafür geworben, durch den VKU NRW – neben den kommunalen Spitzenverbänden – auch die kommunalwirtschaftliche Perspektive auf das Themenfeld Klimaanpassung einbringen zu wollen. Diesem Schreiben entsprach das nordrhein-westfälische Umweltministerium und beteiligt die VKU-Landesgruppe NRW nun auch offiziell an der Arbeit des Beirats Klimaanpassung NRW. Ferner wurden weitere Verbände und Institutionen aufgenommen, die in der konstituierenden Sitzung nicht berücksichtigt worden waren (z.B. die Verbraucherzentrale NRW). Insgesamt fasst der Beirat nun 27 Mitglieder.

Mit der VDI Technologiezentrum GmbH hat der Beirat Klimaanpassung NRW seit Ende Januar 2022 zudem nun auch eine offizielle Geschäftsstelle. Diese organisiert in Abstimmung mit dem Umweltministerium die weitere Arbeit im Beirat. Die kommende zweite Sitzung, an der auch Umweltministerin Heinen-Esser persönlich teilnehmen wird, findet am 07.04.2022 statt. Die Mitglieder des Beirats wurden darum gebeten, dem Umweltministerium einige grundlegende Aspekte zur Klimaanpassung im eigenen Wirkungskreis mitzuteilen. Die VKU-Landesgruppe NRW nutzte diese Gelegenheit und verfasste ein informelles Impulspapier, dass die zentralen Erfordernisse in der Klimaanpassung aus Sicht der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung aufgreift.

Die VKU-Landesgruppe NRW weist darauf hin, dass Klimaschutz und Klimaanpassung unterschiedliche Handlungsbedarfe aufweisen und ein differenziertes sowie mit konkreten Maßnahmen und Instrumenten unterlegtes Vorgehen vor Ort erfordern. Hier müssen die regionalen Besonderheiten im eigenen Versorgungsgebiet unbedingt Berücksichtigung finden: One-Size-Fits-All kann hier kein Lösungsansatz sein. Denn auch extreme Wetterereignisse treten oftmals mit regionalen Unterschieden auf. Dem begegnet die kommunale Wasserver- und Abwasserentsorgung vielerorts bereits mit interkommunalen Kooperationen und Absprachen für den Ernstfall mit angrenzenden Versorgern.

Infrastrukturen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Wassernetze und Abwasserkanäle werden für Generationen gebaut und bedürfen anhaltend guter Pflege. Dafür investiert die kommunale Wasserwirtschaft beständig auf hohem Niveau. An vielen Orten geraten diese Infrastrukturen nun an das Ende ihrer Lebenszeit bzw. müssen an Demografie und Klimawandel angepasst werden. Damit unser Schatz unter der Straße erhalten bleibt, müssen Investitionen in Wasserver- und Abwasserentsorgungsinfrastrukturen als notwendige Daueraufgabe definiert und dürfen nicht durch immer höhere Abgaben (z.B. Abwasserabgabe) marginalisiert werden. Durch Hochbehälter, interne sowie externe Verbundleitungen oder durch die Erschließung/Reaktivierung von Trinkwassergewinnungsstellen kann die kommunale Wasserwirtschaft noch resilienter aufgestellt werden. Damit diese notwendige Anpassung an den Klimawandel – die vielerorts bereits ergriffen wird – gelingen kann, braucht es jedoch noch weitere Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente. Für diese und weitere Aspekte setzt sich die VKU-Landesgruppe NRW im Beirat Klimaanpassung NRW ein.