Leitungsschäden beim Breitbandausbau in NRW

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Die Bundesrepublik Deutschland und insbesondere das Land Nordrhein-Westfalen haben sich zum Ziel gesetzt, flächendeckend glasfaserfähige Infrastrukturen auszubauen und allen Bürgerinnen und Bürgern schnelles Internet zu ermöglichen. Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2021 wurde das Recht auf schnelles Internet sogar bundesgesetzlich festgeschrieben. Doch mit dem intensivierten Ausbau der Breitbandinfrastruktur kommt es immer wieder zu Schäden an Versorgungsleitungen, die durch den unsachgemäßen Ausbau Dritter beschädigt werden.

Damit Leitungsschäden beim Breitbandausbau in NRW reduziert und bestenfalls sogar ganz verhindert werden können, beteiligt sich die VKU-Landesgruppe NRW an einem verbändeübergreifenden Austausch, der die konkreten Herausforderungen im Breitbandausbau vor Ort diskutiert. An diesem Austausch nehmen neben der VKU-Landesgruppe NRW noch der Städte- und Gemeindebund NRW, BDEW NRW, DVGW NRW, Bauindustrieverband NRW, Rohrleitungsbauverband sowie einige Mitglieds-und Nicht-Mitgliedsunternehmen teil. Zugrundeliegend für diesen Austausch ist die weiterhin bestehende Problematik, dass durch die verstärkten Bemühungen, den Gigabitausbau flächendeckend voranzutreiben, technische Standards durch ausbauende Unternehmen bzw. Dritte nicht vollumfänglich eingehalten werden und hierdurch Schäden an bestehender Leitungsinfrastruktur sowie weiterer kommunaler Infrastruktur entstehen können. Der finanzielle Schaden bleibt dann in der Folge oftmals bei der Kommune bzw. dem kommunalen Unternehmen, die für den Einzelfall nicht verantwortlich sind, hängen.

Die o.a. Probleme existieren insbesondere beim Einsatz alternativer Verlegemethoden (insbesondere Nano-, Micro-, Mini- und Macro-Trenching), die den Gigabitausbau beschleunigen und die Kosten reduzieren sollen. Die Vorteile alternativer Verlegemethoden werden durch die Risiken im Einzelfall relativiert. So müssen Schäden auch nicht unmittelbar nach Durchführung einer Maßnahme auftreten, sondern können erst Monate später auffallen bzw. angezeigt werden. Zu diesem Zeitpunkt ist es dann oftmals nicht mehr möglich, den Schaden zweifelsfrei auf die jeweilige Maßnahme zurückzuführen. Neben den finanziellen Gesichtspunkten existieren zudem weitere sicherheitsrelevante Risiken durch die jeweilig beschädigte Infrastruktur.

Ziel des verbändeübergreifenden Austausches ist es, ein Hinweispapier des Städte- und Gemeindebundes NRW aus dem Jahr 2018 aufzugreifen und entsprechend den geänderten gesetzlichen Regelungen weiterzuentwickeln und den im StGB NRW organisierten Städten und Kommunen an die Hand zu geben. Zudem kann ein solches Papier auch für die kommunalen Unternehmen ein wertvoller Hinweis sein, in welchem Ausmaß alternative Verlegemethoden mit Risiken verbunden sein können sowie welche Perspektiven für den Einsatz bestehen. Eine mögliche Perspektive wäre beispielsweise eine verstärkte Kooperation der Kommunen und der kommunalen Unternehmen vor Ort in der Überwachung etwaiger Baumaßnahmen. Hier unterstützt die VKU-Landesgruppe NRW den Arbeitsprozess.