Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Nordrhein-Westfalen

Mit der Ausweisung mit Nitrat belasteter Gebiete in Nordrhein-Westfalen zum 01.03.2021 reduzierte sich die Gebietskulisse auf nunmehr 165.000 Hektar. Hierzu hat die Landesgruppe bereits im Rahmen des zurückliegenden Landesgruppennewsletters berichtet. Zu der konkreten Gebietsausweisung und der feldblockscharfen Darstellung roter Gebiete bei unseren Mitgliedsunternehmen vor Ort haben die Landesgruppen von VKU, BDEW und DVGW eine umfassende Mitgliederbefragung initiiert. Ergebnis dieser Mitgliederbefragung ist die Erkenntnis, dass die Datengrundlage der Wasserversorgungsunternehmen nicht mit der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete übereinstimmt und die Berechnung großflächiger Gebiete in der aktuellen Gebietskulisse teilweise nicht nachvollzogen werden kann. Die Ergebnisse der Mitgliederbefragung führten zu einer verbändeübergreifenden <link verband struktur vku-in-den-laendern nordrhein-westfalen publikationen stellungnahme-zur-ausweisung-nitratbelasteter-gebiete-in-nrw-nach-avv-gea-zum-01032021>Stellungnahme, die am 10.06.2021 veröffentlicht wurde.
In der Stellungnahme wird die Position vertreten, eine möglichst schnelle Neuausweisung der nordrhein-westfälischen Gebietskulisse voranzutreiben und hierdurch die tatsächlichen Nitratbelastungen vor Ort abzubilden. Gemäß der verwaltungsrechtlichen Grundlage (AVV GeA) muss eine (Neu-)Ausweisung mindestens alle vier Jahre und kann höchstens jährlich erfolgen. In weiteren Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium wurde jedoch kommuniziert, dass eine zeitnahe Überarbeitung und Neuausweisung der Gebietskulisse aus unterschiedlichen und teils auch personellen Gründen nicht realisiert werden könne. Damit ein aus der Perspektive der Wasserwirtschaft verursachergerechteres Ergebnis zustande kommt, bedarf es ohnehin einer einhergehenden Überarbeitung der zugrundeliegenden Datengrundlage sowie der angewandten Methodik. Die Landesgruppe des VKU setzt sich für die Schaffung eines möglichst repräsentativen Messstellennetzes ein und wirbt für einen verstärkten Dialog mit den für das Messstellennetz zuständigen Bezirksregierungen. Ferner muss eine gesonderte Ausweisung von Trinkwassereinzugsgebieten gemäß §6 AVV Gea realisiert werden, die in der aktuellen Ausweisung noch an der personellen Ressource im zuständigen Landesamt gescheitert ist. Die angewandte Methodik muss einen verursachergerechteren Anspruch vertreten und betriebsbezogene landwirtschaftliche Daten auch hinsichtlich der Binnendifferenzierung einbeziehen. Letztendlich besteht ein großer Handlungsbedarf in der Überarbeitung der verschiedenen Schritte der Gebietsausweisung, um das von Seiten der Wasserwirtschaft geforderte Ziel zu erreichen, durch die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete auch tatsächlich die Nitratbelastung vor Ort abzubilden.