NRW-Umweltministerium erledigt Vorarbeiten zur geplanten landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung
Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat sich entschlossen, von ihrer Ermächtigung im Landeswassergesetz Gebrauch zu machen und für alle oder mehrere Wasserschutzgebiete Schutzbestimmungen in einer landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung zu treffen. Das hierzu anstehende Verordnungsverfahren lässt das Ministerium derzeit mit einem fachlichen Erarbeitungsprozess von ca. einem Jahr durch ein Konsortium aus ahu GmbH und IWW GmbH und der Kanzlei Wolter Hoppenberg vorbereiten.
Zielsetzung der landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung ist es, landesweit geltende Regelungstatbestände für unterschiedliche Wasserschutzgebietstypen festzusetzen bzw. ein einheitliches Regelungsniveau bei typischen Randbedingungen zu schaffen. Dabei sollen die Regelungen unmittelbar für die festgesetzten Wasserschutzgebiete der Bezirksregierungen gelten. Die Abgrenzung der einzelnen Schutzgebiete und Ermittlung der Schutzzonen soll weiterhin „vor Ort“ durch die zuständigen Behörden erfolgen. Grundsätzlich soll es möglich bleiben, dass die zuständige Behörde begründete Abweichungen der materiellen Standards nach „oben und unten“ regeln kann.
Der weitere Zeitrahmen sieht die Erstellung einer „Fachgrundlage“ durch das Konsortium bis September 2020 vor, auf deren Basis die spätere Verordnung aufgesetzt werden soll.
Die Landesgruppe hat das bisherige Verfahren eng begleitet und in einem begleitenden verbändeübergreifenden Arbeitskreis zur Abstimmung von gemeinsamen Positionen der Wasserwirtschaft und im begleitenden Lenkungskreis des Ministeriums mitgewirkt.