Novellierung des Landeswassergesetzes
Die Landesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Landeswassergesetz insbesondere mit dem Ziel zu novellieren, das Landeswasserrecht an bundesrechtliche Regelungen anzugleichen bzw. wirtschaftsfreundlichere Regelungen zu treffen.
Anfang 2020 verdichteten sich die Hinweise, dass die Veröffentlichung eines entsprechenden Referentenentwurfes bevorsteht. Um möglichst vor der Veröffentlichung des Referentenentwurfes noch Einfluss zu nehmen, hat die VKU-Landesgruppe NRW unter Einbezug der Mitgliedschaft ein Positionspapier erarbeitet, in dem wir insbesondere gefordert haben, die im Kontext des Wasserschutzes sinnvollen Regelungen zu Gewässerrandstreifen und Wasserschutzgebieten fortzuführen.
Am 12. Mai wurde der Landesgruppe ein offizieller Referentenentwurf mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 3. Juni übermittelt. Die VKU-Landesgruppe hat von dieser Möglichkeit in Kooperation mit den Landesgruppen von BDEW und DVGW Gebrauch gemacht und zahlreiche Mitgliedsunternehmen bei der Erarbeitung der Positionen eingebunden. Unsere Stellungnahme finden Sie hier.
Grundsätzlich ist der vorliegende Entwurf aus Sicht der kommunalen Wasserwirtschaft negativ zu bewerten. Die generell deregulierende und wirtschaftsfreundliche Stoßrichtung des Entwurfes ist mit Blick auf den Schutz von Grund- und Oberflächengewässern ein Rückschritt. Positiv zu bewerten ist dagegen die vorgesehene Konkretisierung des Vorranges der Wasserversorgung bei Wasserentnahmen.
Im parlamentarischen Verfahren, das voraussichtlich erst nach der Sommerpause beginnt, werden wir weiter nachdrücklich für unsere Forderungen werben. Das haben wir in dieser Woche auch bereits in Gesprächen mit Vertretern der Landtagsfraktionen getan.