Kohleausstiegsgesetz: VKU NRW und BDEW NRW werben nochmals für Verbesserungen

Anfang Januar hatte das Bundeskabinett den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes beschlossen. Ende Mai fand die Anhörung dazu im Bundestags-Wirtschaftsausschuss statt. Mit einem Beschluss des Gesetzes ist nach aktuellem Stand in der letzten Bundestagssitzungswoche Anfang Juli zu rechnen. Anlässlich der finalen parlamentarischen Beratungen haben VKU NRW und BDEW NRW nochmals für grundlegende Nachbesserungen geworben.

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Am 29. Januar hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Ziel der Bundesregierung war es, die Transformation zu einer sicheren und klimafreundlichen Energieversorgung voranzubringen sowie einen energiewirtschaftlichen Rahmen für das kommende Jahrzehnt aufzuspannen.

Allerdings bleibt der Gesetzentwurf in vielen Teilen deutlich hinter den Erwartungen nach einer umfassenden und ausgewogenen Rahmensetzung zurück. Insbesondere für die Stadtwerke werden nicht die erforderlichen und langfristig belastbaren Anreize für Investitionen in die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) geboten. Gerade in NRW spielt die KWK aber eine zentrale Rolle für die Energieversorgung. 43 % der Steinkohlekraftwerke in NRW sind KWK-Anlagen, der größte Teil davon ist in kommunaler Hand. Die KWK liefert in zahlreichen Regionen NRWs einen wichtigen Beitrag zur Wärmeversorgung. Die Technologie kann langfristig zur Absicherung von Strom- und Wärmeversorgung gleichermaßen beitragen und ist ein kompatibler Partner für die erneuerbaren Energien. Mit ihren Gasinfrastrukturen können zusätzlich die Voraussetzungen für Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft geschaffen werden.

Überdies droht vielen Stadtwerken eine entschädigungslose Stilllegung von Steinkohlekraftwerken, wovon insbesondere die Stadtwerke in NRW betroffen wären, da dort mit rund 8 GW mehr als ein Drittel der bundesweiten Kraftwerkskapazität steht. Junge und hochmoderne Steinkohleanlagen wären nochmals besonders betroffen, da durch bereits getroffene Festlegungen diese Kraftwerke nach weniger als 20 Betriebsjahren, in denen nicht einmal eine Refinanzierung der Baukosten erfolgen konnte, ohne Kompensation stillgelegt würden. Ein solches Vorgehen könnte einen nachhaltigen Vertrauensverlust in die Investitionssicherheit in Deutschland und NRW nach sich ziehen. Zudem würde es ausgerechnet die Investitionsfähigkeit der Stadtwerke schwächen, die gemeinsam mit ihren kommunalen Trägern den dringend erforderlichen Umbau der Energieversorgung in NRW vor Ort umsetzen.

Diese Kritikpunkte sind auch in der Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses am 25. Mai deutlich geworden, in der 15 Vertreter von Verbänden, Unternehmen sowie der Wissenschaft  für grundlegende Nachbesserungen geworben haben. Die Anhörung hätte eigentlich schon im März stattfinden sollen, war jedoch aufgrund der Corona-Pandemie verschoben worden. Der VKU war durch den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels vertreten.

Der Gesetzentwurf war aber auch schon im Vorfeld der Anhörung auf breite Kritik gestoßen. Das Gesetz bleibe hinter den Erwartungen zurück und sei nicht ausreichend, um planungssichere Investitionsbedingungen für einen sukzessiven Ausstieg aus der Kohleverstromung und vor allem für den Ausbau der klimafreundlichen Strom- und Wärmerzeugung zu schaffen. Auch der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 13. März dahingehend argumentiert.

Vor diesem Hintergrund haben die VKU- und BDEW-Landesgruppe NRW in gemeinsamen Schreiben an die Landesregierung sowie an Bundestagsabgeordnete aus NRW noch einmal um Unterstützung gebeten. In den Schreiben wurde erneut deutlich gemacht, dass insbesondere NRW von den Beschlüssen sehr stark betroffen ist. Verbunden wurde dies mit der Bitte, sich bei den anstehenden, finalen parlamentarischen Beratungen des Gesetzes nochmals dafür einzusetzen, den Rahmen für den Aus- und Umbau der KWK zu verbessern sowie zu verhindern, dass es zu entschädigungslosen Stilllegungen von Steinkohleanlagen kommt. Bereits Anfang März hatten sich VKU NRW und BDEW NRW in einem gemeinsamen Papier entsprechend positioniert.

Mit einer Beschlussfassung des Kohleausstiegsgesetzes ist nach aktuellem Stand in der letzten Bundestagssitzungswoche Anfang Juli zu rechnen.