Landesgruppe NRW im Austausch mit Landesregierung über Gemeindeordnung
Die VKU-Landesgruppe NRW bemüht sich schon seit längerem intensiv um eine für die Entwicklung der Kommunalwirtschaft vorteilhafte Auslegung der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Sie soll die Stadtwerke in die Lage versetzen, den digitalen Wandel der Branche zu vollziehen und neue, innovative Geschäftsmodelle entwickeln zu können. Zurzeit befindet sich die Landesgruppe in intensivem Austausch mit dem zuständigen Kommunalministerium.
Andererseits soll allerdings auch keine Anpassung an die heutigen Marktgegebenheiten erfolgen, die Vorgaben in §§ 107, 107a GO NRW mithin also unverändert bleiben. Angesichts dessen ist es dringend erforderlich, die geltenden gesetzlichen Vorgaben zumindest wettbewerbsadäquat weit auszulegen, um kommunalen Unternehmen zu ermöglichen, ihr Leistungsspektrum an die heutigen Markterfordernisse anzupassen. Wichtig ist zudem eine dementsprechende einheitliche Auslegung seitens der Bezirksregierungen. Abgesehen davon dringt die VKU-Landesgruppe auch auf eine praktikable Regelung für mittelbare Beteiligungen.
Zu dem Erfordernis einer wettbewerbsadäquaten Auslegung der §§ 107, 107a GO NRW steht die Landesgruppe seit geraumer Zeit in einem intensiven und konstruktiven Dialog mit dem Kommunalministerium. Ziel ist die Erarbeitung von Auslegungshinweisen seitens des Ministeriums, die Richtschnur für die Bezirksregierungen sein sollen. Zur Begleitung dieses Prozesses hat die Landesgruppe eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der eine größere Zahl von Mitgliedsunternehmen sowie Vertreter von Städtetag NRW und StGB NRW mitwirken. In dieser Arbeitsgruppe wurde schließlich auch ein Vorschlag für Erleichterungen für die Gründung kommunaler Enkelgesellschaften und mittelbaren Beteiligungen erarbeitet. Hierzu sucht die Landesgruppe derzeit gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ebenfalls das Gespräch mit dem Kommunalministerium.