VKU erreicht Erleichterungen bei der Kostenprüfung Gas für die 4. Regulierungsperiode

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Die Beschlusskammer 9 (BK 9) der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Konsultationsverfahren zur Datenabgabe für die anstehende Kostenprüfung Gas für die 4. Regulierungsperiode durchgeführt. Der VKU hat hierzu eine Stellungnahme eingereicht. Die BK 9 hat die entsprechende Festlegung am 03.03.2021 auf ihrer Internetseite veröffentlicht. In der Festlegung wurden einige vom VKU geforderte Punkte zur Reduktion des Erhebungsaufwandes umgesetzt.

In den meisten Fällen halten sich die Landesregulierungsbehörden an die von der BNetzA vorgegebene Vorgehensweise im Rahmen der Datenerhebung für die Kostenprüfung, sowohl in Bezug auf die Struktur der Erhebungsbögen als auch in Bezug auf die Erhebungstiefe. Dennoch haben die Landesregulierungsbehörden die Möglichkeit, ein eigenständiges Verfahren bei der Datenabfrage zu wählen.

Da seitens der nordrhein-westfälischen Landesregulierungsbehörde, der Regulierungskammer (RegK) NRW, eine entsprechende Festlegung noch nicht getroffen wurde, hat die VKU-Landesgruppe NRW in Zusammenarbeit mit der Netze Duisburg GmbH und in Abstimmung mit dem Bereich Netzwirtschaft der VKU-Hauptgeschäftsstelle bei der RegK NRW für eine Verschlankung der Datenerhebung und der anschließenden Kostenprüfung geworben, auch über die bereits von der BNetzA aufgegriffenen Anregungen des VKU hinaus.

Die RegK NRW hat der VKU-Landesgruppe in Aussicht gestellt, dass man sich grundsätzlich an die von der BNetzA vorgegebene Vorgehensweise halten und darüber hinaus allerdings auch einige von der Landesgruppe vorgeschlagene Erleichterungen umsetzen wolle. Mit der endgültigen Festlegung ist in Kürze zu rechnen.