Sachverständigenanhörung im Landtag NRW zum Investitionsbeschleunigungsgesetz

Am 20.01.2021 hat im Landtagsausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung eine Anhörung zum bereits im Dezember 2020 in Kraft getretenen sogenannten Investitionsbeschleunigungsgesetz (InvBeG) des Bundes stattgefunden. Anlass und Gegenstand der Anhörung war ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die Verfahrensbeschleunigung beim Windindustrieausbau belastet Grundstückeigentümer und führt zu unkalkulierbaren Gesundheitsrisiken – Der Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes der Bundesregierung belastet Mensch und Natur“.
VKU NRW-Landesgruppengeschäftsführer Markus Moraing hat an der Anhörung als Sachverständiger teilgenommen. Die Teilnahme erfolgte auf Vorschlag durch die SPD-Fraktion. Als Sachverständige waren außerdem Vertreter von BDEW NRW, LEE NRW, Fortschritt in Freiheit sowie Professor Michael Elicker geladen.
Im Vorfeld der Anhörung hatte der VKU NRW am 13.01.2021 eine Stellungnahme zu dem AfD-Antrag eingereicht. In dieser wird die im InvBeG vorgesehene Verfahrensbeschleunigung beim Ausbau der Windenergie ausdrücklich begrüßt. Bis auf die von der AfD geladenen Sachverständigen (Vertreter von Fortschritt in Freiheit sowie Professor Elicker) begrüßten auch die weiteren Experten, dass die Notwendigkeit eines beschleunigten Windenergieausbaus im InvBeG berücksichtigt wurde.