Referentenentwurf für neues Denkmalschutzgesetz NRW veröffentlicht

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Die NRW-Landesregierung hat am 03.03.2021 den Referentenentwurf für eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) vorgelegt und die Verbändeanhörung eingeleitet.

Mit der Novelle beabsichtigt die Landesregierung das Denkmalschutzgesetz an die denkmalschutzrechtliche Rechtsprechung, an Erfahrungen aus der Anwendung des Gesetzes und der Berücksichtigung gesellschaftlicher und umweltpolitischer Erfordernisse anzupassen. Mit dem Gesetzentwurf soll das Denkmalschutzrecht praxisorientiert weiterentwickelt werden. Es soll Anforderungen entsprechen, die der Bewahrung des historisch-kulturellen Erbes in Nordrhein-Westfalen dienen.

Insbesondere der von der Gesetzesänderung betroffene Themenbereich „Erlaubnispflichten bei Baudenkmälern“ (§ 9 DSchG NRW) ist von Relevanz für VKU-Mitgliedsunternehmen in NRW. Dieser Paragraph sieht unter anderem vor, Belange des Klimas und des Einsatzes erneuerbarer Energien nun ausdrücklich als im Abwägungsprozess zu berücksichtigende Aspekte zu benennen.

Die VKU-Landesgruppe NRW hat Gelegenheit bis zum 09.04.2021 zu dem Entwurf beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW Stellung nehmen. Die Stellungnahme wird derzeit unter Einbindung befasster Gremien der Landesgruppe erarbeitet.