Referentenentwurf für ein neues Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz veröffentlicht

Die Landesregierung hat am 03.03.2021 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes sowie zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (FaNaG NRW) vorgelegt und die Verbändeanhörung eingeleitet.

Angelehnt an die Nachhaltigkeitsstrategie NRW sollen durch eine verbesserte Nahmobilitätsinfrastruktur zukunftsfähige Quartiere in den Städten und im ländlichen Raum gestärkt werden, die Mobilität gesichert und gleichzeitig die Umwelt geschont werden.

Unter anderem folgende – Sie ggf. betreffende – Themenbereiche sind von der geplanten Gesetzesänderung betroffen:

  • § 11 Planung, Bau und Betrieb von Fußverkehrsanlagen,
  • § 18 Lokale und überörtliche Radverkehrsnetze,
  • § 24 Bau und Förderung von Radabstellanlagen, Mobilstationen und
  • Fahrradstationen sowie Abschnitt 6 „Mobilitätsmanagement“

Bis zum 16.04.2021 haben wir Gelegenheit, zu dem Entwurf beim Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Stellung zu nehmen. Wir bitten Sie, uns Ihre Hinweise und Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf bis zum 09.04.2021 zu übermitteln. Auf deren Grundlage werden wir dann eine VKU NRW-Stellungnahme erarbeiten.