NRW legt bundesweit erstes eigenständiges Klimaanpassungsgesetz vor

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Am 21.12.2020 wurde ein erster Referentenentwurf zu einem nordrhein-westfälischen Klimaanpassungsgesetz vorgelegt und die Verbändeanhörung eingeleitet. Im weiteren Verlauf nahm die Landesgruppe des VKU am 29.01.2021 zu diesem Entwurf Stellung. Das nordrhein-westfälische Landeskabinett verabschiedete den Gesetzentwurf am 09.03.2021 und hat diesen zur weiteren Beratung an den Landtag überwiesen. Am 25.03.2021 befasst sich der Landtag in 1. Lesung mit diesem Gesetzesvorhaben. Die Landesgruppe des VKU informierte hierüber in einer <link verband struktur vku-in-den-laendern nordrhein-westfalen pressemitteilungen vku-zur-ersten-lesung-des-klimaschutz-und-klimaanpassungsgesetzes-im-landtag-nrw>Pressemitteilung.

Wesentlicher Inhalt des Klimaanpassungsgesetzes ist die Gestaltung und Fortentwicklung einer übergreifenden Klimaanpassungsstrategie unter Einbeziehung relevanter gesellschaftlicher Akteure. Zur gesellschaftlichen Einbindung soll ein eigenständiger Beirat ins Leben gerufen werden. Ferner soll eine kontinuierliche Evaluierung auf Grundlage wissenschaftlicher Kriterien durchgeführt werden. Nähere Bestimmungen der Zeitschienen zum Entwurf der Klimaanpassungsstrategie, zur Gründung des Beirats oder zur Durchführung des Monitorings sieht der Gesetzestext nicht vor. Zusätzlich werden durch das Klimaanpassungsgesetz keine rechtlichen oder finanziellen Instrumente in der Klimaanpassung geschaffen. Das Klimaanpassungsgesetz verfolgt prinzipiell wünschenswerte Absichten und hebt die Bedeutung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels hervor.

Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes scheint in Anbetracht zunehmender Extremwetterereignisse mit einhergehenden Auswirkungen für die Gewährleistung kommunaler Aufgaben der Daseinsvorsorge gegeben. Starkregenereignisse sowie Hitze- und Dürreperioden treten in den letzten Jahren mit einer ansteigenden Häufigkeit auf. Diese Szenarien haben direkten Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der Kommunalwirtschaft und erschweren die Gewährleistung in der Versorgungssicherheit und insbesondere im Bereich der Wasserwirtschaft. Der VKU vertritt die Position, dass die kommunalen Unternehmen sowohl finanzielle und rechtliche Spielräume als auch die notwendige Zeit in der Umsetzung bestimmter Klimaanpassungsmaßnahmen benötigen. Solche Maßnahmen gilt es im Rahmen der Gestaltung einer Klimaanpassungsstrategie noch zu erarbeiten.

Die Schaffung eines Beirats zur Erarbeitung und Gestaltung einer Klimaanpassungsstrategie durch das Gesetz begrüßt die Landesgruppe des VKU sehr. Die Landesgruppe strebt eine mögliche Beteiligung an, um die Interessen der Kommunalwirtschaft weiter einzubringen.