Landesregierung plant Einführung von Abstandsvorgaben für Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Das Landeskabinett hat am 23.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen beschlossen (Änderungsgesetz BauGB-AG NRW) und die Verbändeanhörung eingeleitet. Die VKU-Landesgruppe NRW hat am 01.02.2021 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die Stellungnahme wurde unter Einbindung befasster Gremien der Landesgruppe sowie in Abstimmung mit der VKU-Hauptgeschäftsstelle erarbeitet.
Mit dem Entwurf will die Landesregierung von der mit der im Jahr 2020 erfolgten Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen, durch Landesgesetz die sich aus § 249 Abs. 3 BauGB (Länderöffnungsklausel) ergebende Möglichkeit zur Festlegung von pauschalen, landesweiten Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden zu nutzen. Dabei plant sie, die im BauGB festgelegte Obergrenze von 1.000 Metern vollständig auszuschöpfen. Zudem sollen die Abstände bereits zu einer Ansammlung von zehn Häusern sowie zu Mischgebieten gelten. Überdies soll die Regelung sowohl für den Zubau neuer Anlagen, als auch für den Austausch alter Anlagen an bestehenden Standorten (Repowering) gelten. Die Landesregierung legt damit den vom Bundesgesetzgeber eingeräumten Spielraum sehr restriktiv aus.
Aus Sicht des VKU NRW würden sowohl der Austausch von Altanlagen als auch der Zubau neuer Anlagen durch diese Regelungen erheblich erschwert. Dies wird in der Stellungnahme zum Ausdruck gebracht. Kritisiert wird insbesondere die geplante Anknüpfung an Wohnnutzungen im Außenbereich. Zudem wird eine Ausnahme für Repowering-Vorhaben gefordert. Begrüßt wird hingegen die Absicht der Landesregierung, durch den Entwurf mehr Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit zu schaffen.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit durch die Landesregierung ausgewertet. Anschließend soll der Gesetzentwurf gegebenenfalls überarbeitet werden, um daraufhin die parlamentarische Befassung einzuleiten. Ziel ist es, dass Gesetz möglichst vor der Sommerpause zu verabschieden. Im parlamentarischen Verfahren wird sich der VKU NRW weiter für Verbesserungen am Gesetzentwurf einsetzen.