Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung des Bundes-Gebäudeenergiegesetzes

Das NRW-Bauministerium hat am 23.12.2020 den Referentenentwurf des Gesetzes über Zuständigkeiten und zur Umsetzung des vereinheitlichten Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz-Umsetzungsgesetz NRW – GEG-UG NRW) vorgelegt und die Verbändeanhörung eingeleitet.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz hat der Bund die Regelungen des Energieeinsparrechts für Gebäude zusammengeführt. Mit Inkrafttreten des neuen GEG am 01.11.2020 sind das Energieeinsparungsgesetz/Energieeinsparverordnung (EnEG/EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gleichzeitig außer Kraft getreten.
Das GEG-UG NRW dient im Wesentlichen der Anpassung an das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes.
Die VKU-Landesgruppe NRW hat am 07.01.2021 eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf genommen. In dieser werden die Zusammenführung des Sonderordnungsrechts und die damit bezweckte Vereinfachung der Anwendung begrüßt, aber Verbesserungen beim Vollzug der Regelungen gefordert.
Am 21.01.2021 hat die Landesregierung den Regierungsentwurf des Gesetzes verabschiedet und die parlamentarische Befassung eingeleitet. Der Gesetzentwurf wurde nach der 1. Lesung einstimmig an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen - federführend - sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung überwiesen. Der Gesetzentwurf ist noch in Beratung, die der VKU NRW eng begleiten wird.