Ausweisung der Gebietskulisse Nordrhein-Westfalen

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In NRW trat zum 01.03.2021 die modifizierte Ausweisung der Gebietskulisse in Kraft. Mit der Neuausweisung wurden pünktlich zum Start der Düngesaison die Gebiete, in denen zusätzliche Düngemaßnahmen zum Schutz des Grundwassers notwendig sind, drastisch reduziert. Konkret wurde die Gebietskulisse von 350.000 Hektar im Dezember 2020 auf 165.000 Hektar mehr als halbiert. Der Schutz der nordrhein-westfälischen Grundwasserkörper vor Fremdeinträgen ist auch ein Schutz der Trinkwasserversorgung als zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge. Die Reduzierung von Nitrateinträgen spielt dabei eine wesentliche Rolle in der Gewährleistung der hohen Wasserstandards in NRW. So stellt sich die Frage, ob die modifizierte Gebietskulisse den Anforderungen zum Schutz der nordrhein-westfälischen Grundwasserkörper angemessen erscheint.

Die Kausalität zwischen verschiedenen Düngemaßnahmen auf der einen Seite und der Erhöhung der Nitratbelastung im Grundwasser auf der anderen Seite gilt seit vielen Jahren als wissenschaftlich gesichert. Auch aufgrund dieses Wirkungszusammenhangs arbeiten eine Vielzahl von Wasserversorgungsunternehmen mit Landwirten vor Ort in NRW im Rahmen von über 100 Kooperationsmodellen zusammen. Dennoch scheint die Problematik der Nitratbelastung bei vielen nordrhein-westfälischen Wasserversorgungsunternehmen unverändert hoch zu sein. Der übergreifenden Gebietsausweisung liegen Daten von Messstellen des nordrhein-westfälischen Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums zugrunde. Oftmals weichen die Messwerte jedoch von den Messwerten der jeweilig betreffenden Wasserversorgungsunternehmen ab und sind insofern nicht nachvollziehbar. Es offenbaren sich Unstimmigkeiten in der Datengrundlage, die im Zweifelsfall zu inkorrekten Gebietsausweisungen führen.

Ein effektiver und nachhaltiger Grundwasserschutz kann nur mit verbindlichen und langfristigen, über viele Jahre angelegten, Strategien erreicht werden. Eine vergleichsweise kurzfristig wechselnde Ausweisung der finalen Gebietskulisse mit einhergehenden wechselnden Maßnahmen zur Reduzierung des Nitrateintrags steht dem gegenüber. Die seit dem 01.01.2021 geltenden Vorschriften zur Analysepflicht von Wirtschaftsdüngern und zur Teilnahmepflicht an Schulungen begrüßen wir sehr. Dennoch müssen weiterführende Maßnahmen initiiert und unter Einbindung aller betroffenen Akteure ambitionierter gestaltet werden. Auch darf nicht vergessen werden, dass eine Nitratbelastung unterhalb der Grenzwerte von 37,5 mg/l respektive 50mg/l auch eine Belastung für die Grundwasserkörper und somit die Trinkwasserversorgung darstellt.

Die Landesgruppe des VKU steht im stetigen Austausch mit dem für die Gebietsausweisung verantwortlichen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sowie den weiteren Landwirtschafts- und Wasserverbänden. Zu der aktuellen Gebietskulisse hat der VKU zusammen mit den Landesgruppen BDEW und DVGW eine verbändeübergreifende Mitgliederabfrage durchgeführt, in welchem Ausmaß sich die Wasserversorgungsunternehmen in der aktuellen Gebietskulisse wiederfinden. Derzeit befindet sich eine gemeinsame Stellungnahme im Erarbeitungsprozess. Gesichert gilt, dass es vielerorts zu teils großflächigen Abweichungen der Datengrundlage kommt. Es ist jedoch positiv hervorzuheben, dass eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft seitens des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums besteht. So konnten am 31.03.2021 und 23.04.2021 zwei Informationsveranstaltungen mit dem Landesamt für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz terminiert werden, im Rahmen derer die Wasserverbände VKU, BDEW und DVGW zusammen mit den Wasserversorgungsunternehmen konkrete Inhalte zur Ausweisung der Gebietskulisse NRW diskutieren können.