Landesregierung führt Binnendifferenzierung in der Landesdüngeverordnung ein

Mit der Landesdüngeverordnung wurden Anfang 2019 für das Land Nordrhein-Westfalen Gebiete festgelegt, für die abweichende Vorschriften bei der fachlichen Praxis beim Düngen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat erlassen wurden. Diese Landesverordnung wird jedoch mit Blick auf Novellierung der bundesweit gültigen Düngeverordnung derzeit nun geändert. Eine wesentliche Zielsetzung der Landesregierung bei dieser Änderung ist, die mit der Novellierung der Düngeverordnung auf Bundesebene absehbaren strengeren Anforderungen bei der Bewirtschaftung durch eine sogenannte Binnendifferenzierung innerhalb der bisherigen nitratbelasteten Gebiete auf stark belastete Gebiete zu beschränken.

Einen entsprechenden Entwurf der Änderung der Landesdüngeverordnung wurde Anfang März der Landesgruppe übersandt mit der Bitte um Stellungnahme. Entsprechend haben wir 17.03.2020 an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine <link verband struktur vku-in-den-laendern nordrhein-westfalen publikationen stellungnahme-aenderung-landesduengeverordnung>Stellungnahme versendet.

Anschließend hat die NRW-Landesregierung am 24.03.2020 die Verordnung verabschiedet und unterzeichnet. In Kraft tritt sie nach ihrer Verkündung.

Bei Rückfragen können Sie sich gern an Markus Moraing oder Christoph Humpert wenden.