Kohleausstiegsgesetz: VKU-Landesgruppe NRW positioniert sich gemeinsam mit dem BDEW NRW

Ende Januar hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Im Kern umfasst das Gesetz einen zeitlich festgelegten Ausstiegspfad für die Braunkohle, Regelungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken sowie flankierende Änderungen des KWK-Gesetzes.

Der Entwurf bleibt in vielen Teilen deutlich hinter den Erwartungen nach einer umfassenden und ausgewogenen Rahmensetzung zurück. Er widerspricht den energiepolitischen und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung sowie der Landesregierung NRW und benachteiligt insbesondere Investitionen der nordrhein- westfälischen Kommunalversorger in die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz. Der VKU kritisiert am Entwurf vor allem die fehlenden Transformationsanreize für Kohle-KWK-Anlagen sowie die geplante entschädigungslose Stilllegung von Steinkohleanlagen ab 2027 im Rahmen der sogenannten gesetzlichen Reduktion.

Einen Tag vor Beginn der Beratungen im Bundestag am 6. März haben die VKU- und BDEW-Landesgruppe NRW ein gemeinsames Positionspapier verbunden mit einer Pressemeldung veröffentlicht. Darin werden deutliche Anpassungen am Gesetzentwurf gefordert sowie konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet.

Dem vorangegangen waren bereits zahlreiche Gespräche mit der Landesregierung und Abgeordneten des Landtags, unter anderem im Rahmen des parlamentarischen Abends der Trianel GmbH am 29. Januar in Düsseldorf sowie auf der E-world am 11. Februar in Essen. Darin wurde dem VKU Unterstützung in der Sache zugesichert. Zuvor hatte die Landesregierung auch bereits Nachbesserungen am Gesetzentwurf gefordert. Die Entschädigungszahlungen für Steinkohlekraftwerksbetreiber müssten sowohl erhöht als auch verlängert werden. Auch der Brennstoffwechsel von Kohle- zu Gas-KWK müsse attraktiver ausgestaltet werden. Anlässlich der Gespräche auf der E-world hat die Landesgruppe zudem eine Pressemeldung herausgegeben.

Am 11. März sodann haben die Landtagsregierungsfraktionen CDU und FDP gemeinsam mit der Oppositionsfraktion SPD einen Antrag „Kohleausstiegsgesetz – Regelungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken anpassen“ beschlossen. Der Antrag formuliert unter anderem die Forderungen an die Bundesregierung, Kraftwerksbetreiber für Stilllegungen auskömmlich zu entschädigen, wirksame Anreize für die Umstellung von Kohle- auf Gas-KWK durch einen erhöhten Kohleersatzbonus sowie eine höhere Grundförderung zu setzen sowie freiwillige Ausschreibungen bis 2030 zu verlängern und auskömmliche Höchstpreise in den Auktionen zu gewährleisten. Dieser Schulterschluss zwischen den Regierungsfraktionen und der SPD-Fraktion war ein starkes Signal aus NRW nach Berlin, das wir in einer gemeinsamen Pressemeldung mit der Landesgruppe des BDEW noch einmal ausdrücklich begrüßt haben.

Das parlamentarische Verfahren sollte nach ursprünglicher Planung im Mai abgeschlossen sein, die parlamentarische Anhörung war für den 25. März vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Anhörung aber auf nach Ostern verschoben. Damit wird sich das parlamentarische Verfahren zum Kohleausstiegsgesetz insgesamt weiter verzögern.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Markus Moraing oder Dr. Jürgen Kruse wenden.