Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – Funktionsprüfung

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte in ihrer Koalitionsvereinbarung verabredet, die verpflichtende Funktionsprüfung privater Abwasserkanäle (Dichtheitsprüfung) auf Neubauvorhaben, wesentliche bauliche Veränderungen auf Grundstücken und auf begründete Verdachtsverfälle zu beschränken. Entsprechend wurde nun der Landesgruppe NRW ein Verordnungsentwurf zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.

Am 19.03.2020 haben wir dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine <link verband struktur vku-in-den-laendern nordrhein-westfalen publikationen stellungnahme-selbstueberwachungsverordnung-abwasser>Stellungnahme übermittelt, in der wir insbesondere Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit hinter den begründeten Verdachtsfällen hinterlegten Methodik verdeutlicht haben.

Bei Rückfragen können Sie sich gern an Markus Moraing oder Christoph Humpert wenden.