Wasserversorgungskonzepte NRW: Prozess zur Überarbeitung gestartet

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Die öffentliche Wasserversorgung ist eine zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge und muss in Nordrhein-Westfalen durch die Gemeinden sichergestellt werden. Seit dem Jahr 2018 müssen Gemeinden für ihr Gemeindegebiet Wasserversorgungskonzepte vorlegen, die Umsetzung liegt in der Praxis zumeist beim örtlichen Wasserversorger. Nun überarbeitet das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz gemeinsam mit betroffenen Stakeholdern Arbeitshilfen zur Wiedervorlage der Wasserversorgungskonzepte im Jahr 2024. Gemeinsames Ziel ist es, den Arbeitsaufwand zu reduzieren, die Vergleichbarkeit zu erhöhen und die Inhalte stärker an den Herausforderungen durch den Klimawandel auszurichten.

Insgesamt 396 Wasserversorgungskonzepte beschreiben in Nordrhein-Westfalen den Stand und die zukünftige Entwicklung der öffentlichen Wasserversorgung auf Ebene der Gemeinden. „Das Konzept ist der zuständigen Behörde erstmalig zum 1. Januar 2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen“, heißt es im betreffenden §38 Abs. 3 im Landeswassergesetz NRW. Mit der Ebene der zuständigen Behörde sind hierbei die Bezirksregierungen gemeint, die mit der Prüfung der vorgelegten Wasserversorgungskonzepte betraut sind.

Die Wiedervorlage der Konzepte steht nun zum 01.01.2024 erneut an und der VKU-NRW beteiligt sich gemeinsam mit den weiteren wasserwirtschaftlichen Verbänden in NRW, den kommunalen Spitzenverbänden, Mitgliedsunternehmen sowie Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und den Bezirksregierungen an einem Prozess zur Überarbeitung der Arbeitshilfen zur Erstellung der Wasserversorgungskonzepte.

Die grundsätzliche Existenz der Wasserversorgungskonzepte in NRW ist dabei sinnvoll, um Aspekte der Versorgungssicherheit und zukünftigen Stabilität der Wasserversorgung auf kommunaler Ebene zu diskutieren. Was dabei jedoch nicht passieren darf, ist eine zu kleinteilige Betrachtung der Lage vor Ort, die von vielen kleineren und mittleren Unternehmen der Wasserversorgung nicht ohne größeren Aufwand geleistet werden kann. Die Datenverfügbarkeit ist bereits eine Herausforderung bei der Erarbeitung der aktuellen Wasserversorgungskonzepte gewesen.

Die beteiligten Stakeholder setzen sich zum Ziel, die Definitionen in den Arbeitshilfen zur Erstellung der Wasserversorgungskonzepte weiter zu schärfen und mögliche Unklarheiten vor dem Hintergrund der Erfahrungen durch den ersten Erarbeitungszyklus zu beseitigen. So soll es in der Vergangenheit häufiger zu unterschiedlichen Interpretationen der jeweiligen Unterpunkte in den Arbeitshilfen gekommen sein. Es ist jedoch das Ziel, an der grundsätzlichen Struktur der Arbeitshilfen festzuhalten, da diese in der Vergangenheit gut angenommen wurde.

Der Arbeitsprozess wurde am 21.06.2022 initiiert und wird sich nun über die kommenden Monate erstrecken. Die VKU-Landesgruppe NRW informiert Sie über die weiteren Entwicklungen über die bekannten Kanäle.